Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, den Antrag Ménétrey-Savary abzulehnen, nicht weil das Anliegen der Initiative in der allgemeinen Form, wie es daherkommt, nicht zu unterstützen wäre, sondern weil es unnötig ist. Denn wir haben alle verfassungrechtlichen Grundlagen, um jegliche Gesundheitsgefährdung wirksam zu bekämpfen, und mit dem Heilmittelgesetz wurde das effektiv auch getan. Ich sage hier noch einmal, dass die alte Verfassung eben nicht ausdrücklich von der Abwehr von Gesundheitsgefährdung sprach; der neue Artikel 118 Absatz 2 tut dies explizit.
Frau Ménétrey-Savary, es ist so: Man könnte den Medikamentenmissbrauch auf der Grundlage der bestehenden Verfassung wirksamer bekämpfen, man könnte mehr für die Prävention tun. Die Verfassungsgrundlage würde an sich sogar ein Werbeverbot zulassen. Aber erstens weiss ich nicht, ob das im Sinne der Initianten wäre, und zweitens hat man im Rahmen der Beratung des Heilmittelgesetzes sehr eingehend über die Frage der Einschränkung der Werbung im Medikamentenbereich gesprochen. Dabei sind Kompromisse zustande gekommen, die die Balance zwischen Arzneimittelsicherheit und Preiswettbewerb, der ja auch im Interesse der Patientinnen und Patienten ist, zum Ausdruck bringen.
Auch hier wieder gibt es - Sie haben es gemerkt - einen Konflikt zwischen den berufsständischen Interessen. Die einen wollen über das Verordnungsrecht den Versandhandel grundsätzlich verbieten; das war eben nicht die Meinung der parlamentarischen Mehrheit in beiden Räten. Die anderen, z. B. Herr Weigelt, sprechen sogar davon, dass irgendwann sogar der Internethandel zulässig sein könnte. Daran denkt der Bundesrat überhaupt nicht. Ich denke, man sollte es jetzt auf der Ebene des Gesetzes belassen. Hier ist ein tauglicher Kompromiss zustande gekommen. Ich bitte die Initianten, diesen Kompromiss zu akzeptieren und die Sache nicht so weit zu treiben, dass man mit dem Mittel der Verfassungsinitiative auch noch auf das Verordnungsrecht Einfluss nehmen will.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen und damit auch den Antrag Ménétrey-Savary abzulehnen.