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Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-10-01

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, bei der Vorlage Managed Care in Artikel 52a Absatz 3 zu streichen. Am Morgen des 24. September 2008 hat sich die Einigungskonferenz mit 15 zu 10 Stimmen entschieden, Ihnen diesen Antrag zu unterbreiten.

Wenn Sie die Fahne genau betrachten, stellen Sie fest, dass im Differenzbereinigungsprozess in unseren Räten keine eigentliche Entwicklung stattgefunden hat und die ursprüngliche und grundsätzliche Differenz zu diesem Absatz 3 bestehen geblieben ist. Beide Räte haben auf ihren Standpunkten beharrt; Sie mögen sich an die dreimaligen Beratungen hier in diesem Saal erinnern. Schlussendlich hat sich der Vorschlag des Ständerates durchgesetzt.

Die Mehrheit der Einigungskonferenz ist der Überzeugung, dass es die bessere Lösung sei, in Artikel 52a die Streichung von Absatz 3 vorzunehmen und damit den Inhalt der nationalrätlichen Version in Absatz 3 weiterhin in der Verordnung zu belassen. Weiter war die Mehrheit der Einigungskonferenz der Meinung, dass ein auf Gesetzesstufe geregelter Anspruch auf Abgeltung des therapeutischen Mehrwerts bei neuen Originalpräparaten zu Rechtsverfahren führen würde. Eine gesetzliche Verankerung dieser Regelung - der Regelung der Abgeltung - könnte somit auch zu Kostensteigerungen führen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen. Die Einigungskonferenz hat den Antrag mit 15 zu 10 Stimmen angenommen.