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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2008-10-01

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-10-01

Wortprotokoll

Die sozialdemokratische Fraktion wird die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung unterstützen, das heisst, wir werden darauf eintreten. Ob wir am Schluss dann auch zustimmen werden, hängt vom Ergebnis der Beratungen ab. Wir treten darauf ein, weil wir die drei wichtigsten Ziele dieser Gesetzesrevision für richtig befinden.

Das erste Ziel, die Struktur bei der Besteuerung der verschiedenen Tabakarten und -sorten an die Europäische Union anzugleichen, halten wir für vernünftig. Damit wird zum Beispiel die unterschiedliche Besteuerung von selbst- und von industriell gedrehten Zigaretten abgeschafft und ein Ausweichverhalten in das steuerlich weniger belastete Sortiment verhindert. Auch das zweite Ziel, das Besteuerungsniveau, also die Höhe der Tabaksteuern, an jenes der Europäischen Union wenigstens anzugleichen, halten wir für vernünftig. Wir unterstützen selbstverständlich auch das [PAGE 1476] dritte Ziel, dass die Prävention gegen den Tabakmissbrauch verstärkt werden muss.

Wenn wir das Gesetz, so, wie es vom Bundesrat vorgelegt und von der Kommissionsmehrheit verabschiedet worden ist, aber genauer anschauen, dann müssen wir sagen, dass sich Bundesrat und Mehrheit nicht gerade konsequent auf diese drei Ziele hinbewegen. Es ist zum Beispiel keine Annäherung an die Regelungen der Europäischen Union, wenn die Anbauprämie für Tabak bestehen bleibt. Es ist auch keine Angleichung an die Verhältnisse in der Europäischen Union, wenn Schnupf- und Kautabak weiterhin weniger stark besteuert werden als Schnitttabak. Es ist auch keine Annäherung an die europäischen Verhältnisse, wenn die Zigarrensteuer weiterhin unter dem europäischen Minimum liegt. Diese drei Beispiele zeigen, dass der Bundesrat und mit ihm die Kommissionsmehrheit bei dieser Gesetzesrevision auf halbem Weg stehen geblieben sind.

Geradezu einen Sündenfall leisten sich Regierung und Mehrheit beim Präventionsteil dieses Gesetzes. Es soll nämlich die Anbauprämie für Tabak in der Schweiz bestehen bleiben. Das bedeutet, dass man eine geradezu perverse Regelung beibehalten will - dass man nämlich einerseits Geld ausgibt, um den Tabakanbau zu fördern, und andererseits gleich viel Geld ausgibt, um den Tabakmissbrauch zu verhindern. Wir kommen bei der Behandlung der Minderheitsanträge darauf zurück.

Die sozialdemokratische Fraktion wird alle Minderheitsanträge unterstützen, weil eben nur so die gesteckten Ziele erreicht werden können. Wir sind der Auffassung, dass am Schluss drin sein muss, was draufsteht, dass keine Mogelpackung verabschiedet werden sollte. Weil das bis jetzt eben nicht der Fall ist, weil noch nicht drin ist, was draufsteht, haben wir uns in der Schlussabstimmung der Kommission der Stimme enthalten, und wir behalten uns das auch für die Abstimmung hier vor.

Lassen Sie mich noch ein Wort zu einem Punkt sagen, der in der Gesetzesvorlage nicht aufgeführt ist, der aber via den Einzelantrag Donzé doch wieder in die Debatte kommt, nämlich zur Frage der Festlegung eines Mindestpreises. Das ist, wie gesagt, nicht Teil der Vorlage, aber es lohnt sich doch, schon in der Eintretensdebatte daran zu erinnern, woher eigentlich die Idee eines Mindestpreises kommt. Sie kommt überraschenderweise von der Tabakindustrie selber, und Ihnen wird die rührige Frau Lobbyistin, die hier in den Wandelgängen jeweils während drei Wochen herumweibelt, auch begegnet sein - wie schon vor einem oder zwei Jahren, als diese Idee des Mindestpreises in unseren Köpfen verankert werden sollte. Es ist erstaunlich, dass ausgerechnet die Tabakindustrie, die ja eigentlich in einem wettbewerblichen Teil der Wirtschaft tätig ist, für einen Mindestpreis lobbyiert. Der Hintergrund ist klar: Man will sich gegen die Billigstkonkurrenz, die jetzt tatsächlich aufkommt, schützen, was aber im Endeffekt nur bedeutet, dass die Industrie eine Sondermarge einkassieren kann.

Wir teilen die Auffassung des Bundesamtes für Justiz, dass die Festlegung eines Mindestpreises verfassungswidrig sei. Wir halten auch den andern Weg, den das Gesetz einschlägt, dass man nämlich versucht, den Tabakkonsum über die Höhe der Besteuerung zu kontrollieren, für den besseren Weg. Es ist einerseits ein rechtskonformer Weg, und es ist andererseits auch ein Weg, der letztendlich mit besseren Methoden zum gleichen Ziel führen kann. Wir werden bei der Beratung des Antrages Donzé sicher noch einmal auf die Thematik des Mindestpreises zurückkommen.

Die SP-Fraktion bittet Sie also, auf den Entwurf einzutreten und allen Minderheitsanträgen, ausser dem Antrag der Minderheit Flückiger auf Rückweisung, zuzustimmen. Wenn wir das alles hinter uns haben und Sie uns gefolgt sind, dann werden wir der Vorlage in der Gesamtabstimmung auch zustimmen.