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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-10-01

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage; den Antrag auf Rückweisung habe ich bereits gestellt und begründet. Wir lehnen sämtliche neuen Steuern, Gebühren und Abgaben, wie auch die Erhöhung von bestehenden, ab. Die Schweiz soll im Bereich der Tabakbesteuerung wirtschaftliche Rahmenbedingungen behalten, die besser sind als die in der EU. Es ist nicht einzusehen, wieso wir einen Wettbewerbsvorteil unnötig preisgeben sollten. Diesen Faktor sollten wir uns wo immer möglich erhalten, denn er schützt auch unsere Arbeitsplätze. Aufgrund der bestehenden Abkommen mit der EU sind wir nicht verpflichtet, die Tabakbesteuerung so massiv zu erhöhen, wie die Vorlage es will.

Zum gesundheitspolitischen Effekt: Wie äusserte sich doch Heinrich Villiger in der Dienstagsausgabe des "Tages-Anzeigers": "Eine Havanna ist wie ein Glas Bordeaux ..." Das Suchtpotenzial der Braunprodukte ist viel tiefer als jenes der Zigaretten, und sie machen nur einen kleinen Teil des gesamten Tabakkonsums aus. Durch eine Steuererhöhung wird also kaum ein oder überhaupt kein gesundheitspolitischer Nutzen entstehen. Die SVP steht aber für mehr Selbstverantwortung, auch im Gesundheitsbereich. Wir wollen keine weiteren Paragrafen, Verbote und Verteuerungen, auch nicht bei Produkten wie Zigarren, die auch ein gewisses Potenzial haben, was Freude und Genuss angeht, was wiederum der Gesundheit sehr förderlich ist. Abgesehen davon kann man sich in Watte packen, von der Luft und von der Liebe leben, aber das Leben hat noch keiner überlebt - wenn Sie mir diese kleine Randbemerkung gestatten, natürlich nicht ohne den Hinweis, dass die Gesundheit ein kostbares Gut ist. Wir müssen ihr Sorge tragen, aber aus einer inneren Überzeugung heraus.

In der Vorlage fehlt der Nachweis, dass das Steuersystem vereinfacht und der bürokratische Aufwand seitens der Tabakproduzenten und der Steuerverwaltung abgebaut wird. Die von diesem Gesetzentwurf betroffenen Produkte machen weniger als ein Prozent der Tabaksteuereinnahmen aus. Deshalb ist eine aufwendige Umstellung der bestehenden Steuerstruktur nicht gerechtfertigt. Hingegen befürworten wir die Zulassung von Steuerlagern zur Herstellung, Bearbeitung und Bewirtschaftung der Tabakfabrikate.

Die zwei nachträglich eingereichten Anträge, einer ist von Nationalrat Walter Donzé zu Artikel 16a, Mindestverkaufspreis, einer von Nationalrat Louis Schelbert zu Artikel 11, Berechnung der Steuer, lehnen wir mit folgender Begründung ab: Ein Mindestverkaufspreis ist ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Wie Bundesrat Merz in der Kommission ausführte, wurde im Jahr 2005 ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz erstellt, wonach die Festlegung eines Mindestverkaufspreises verfassungswidrig ist. Daher könnte nur der Mindeststeuersatz bestimmt werden. Schliesslich wollen wir dem Bundesrat keine Kompetenz für Steuererhöhungen erteilen.

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