Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-10-02
Wortprotokoll
Wir ersuchen Sie wie gesagt um Eintreten und um Ablehnung des Rückweisungsantrages. Frau Schmid hat zu Recht darauf hingewiesen, dass schon die Namensgebung auf einen Paradigmenwechsel hinweist. Wir nehmen Abschied vom Kerngedanken der Bevormundung, wir gehen zu einem Beistandschafts-Staat hin; wir wollen zuerst Mündigkeit und erst dann Beistandschaft, wenn sie nötig ist. Meine Meinung ist immer klar: so wenig Sozialarbeiter-Staat wie nötig. Ich hoffe, dieses Gesetz wird dem auch in der Praxis Rechnung tragen.
Der erwähnte Paradigmenwechsel kommt bis jetzt erst auf dem Blatt daher. Es wird sich zeigen, ob er sich auch mental durchsetzen wird, ob es mental gelingt, diesen Paradigmenwechsel zu vollziehen. Denn auf der einen Seite erleben wir zwar eine stärkere Individualisierung der Gesellschaft, auf der anderen Seite ist diese aber gerade wegen des Zusammenbruchs historisch gewachsener familiärer Strukturen damit verbunden, dass heute vielleicht sogar viel schneller als früher nach Bevormundung und Einlieferung gerufen wird.
Damit komme ich auf ein Kernstück des Gesetzes zu sprechen, auf das, was sich früher "fürsorgerischer Freiheitsentzug" nannte; heute heisst es "fürsorgerische Unterbringung". Im Grunde genommen ist "Fürsorgerische Unterbringung" ein unehrlicher Titel; der Begriff "fürsorgerischer Freiheitsentzug" sagte nämlich, worum es ging: Eine Person wird gegen ihren Willen eingewiesen. Es ist ein Richter, eine Richterin, die entscheidet, ob diese Einweisung zu Recht erfolgt oder nicht. Da hat sich gegenüber den Neunzigerjahren eine gewisse Trendumkehr ergeben. Das heisst, es kommt vermehrt zu Einweisungen, sie erfolgen schneller, und es bleiben mehr Leute länger in psychiatrischen Kliniken. Vor etwa vier Jahren war in der Fragestunde von einer unglaublichen, nicht erklärbaren Unterschiedlichkeit der Aufenthaltsdauer der Eingewiesenen in den einzelnen Kantonen die Rede; es gab eine Studie dazu. Ich hoffe, dass wir heute über besseres Zahlenmaterial verfügen; ich weiss es nicht. Ich hoffe aber vor allem, dass dieses Gesetz zu einer einheitlicheren Praxis bezüglich dessen führt, was heute "fürsorgerische" Unterbringung heisst.
Natürlich gibt es verschiedene Standpunkte. Als anwaltlich tätige Person, die Leute vertrat und vertritt, die eingewiesen wurden bzw. werden, habe ich ein horrendes Interesse daran, dass rechtsstaatlich klare Grundsätze obwalten. Aber auch die Gesellschaft hat dieses Interesse; denn Überprüfung der Rechtmässigkeit heisst immer auch Überprüfung der Verhältnismässigkeit der Einweisung. In diesem Sinne bringt das Gesetz Verbesserungen. Wir haben hier auch eine Ausmarchung bezüglich der Fristen. Es ist immer ein dualer Standpunkt möglich, aber letztlich darf nicht einfach die Rechtsstellung des Eingewiesenen, auf Druck von Angehörigen zum Beispiel, geschwächt werden. Die eingewiesene Person - ihr wird Freiheit entzogen - ist immer die schwächere Person. Ich erachte es als einen grossen Fortschritt, und dazu gibt es ja dann auch einen sinnvollen Antrag von Frau Fehr, dass mit Bezug auf die Möglichkeit eines Kindes, sich in Elternbelangen anwaltlich vertreten zu lassen, das Gesetz einen Schritt nach vorne macht, eine sich einpendelnde Praxis festhält.
Die Einwände von Herrn Schwander begreife ich. Sie wollen den Status quo. Aber der Status quo war eben, dass es kaum einen Bereich gab, in dem das Bundesgericht so viele Verfügungen aufhob, weil zum Beispiel das rechtliche Gehör bei Vormundschaftsbehörden nicht hinlänglich gewährleistet war. Hier will das Gesetz Abhilfe schaffen, damit wir auf allen Stufen einwandfreie Verfahren, rechtsstaatlich korrekte Verfahren und eine Professionalisierung haben. Und dazu braucht es Bundesvorschriften, dazu braucht es auch Vorschriften mit Bezug auf die Ausbildung der Leute.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, dem Gesetz zuzustimmen und den Minderheiten nach Massgabe unserer Voten dann zu folgen, wenn sie eine Verbesserung des Gesetzes wollen.