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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-10-02

Wortprotokoll

Mit dem Antrag Donzé wird bezweckt, einen Mindestverkaufspreis für Zigaretten und Feinschnitttabak einzuführen, um Billigzigaretten und Billigdrehbank vom Markt zu verbannen und Tiefpreisaktionen zur Neukundengewinnung zu unterbinden. Die Einführung eines Mindestpreises für Zigaretten soll in der Kompetenz des Bundesrates liegen, wenn ein Marktanteil von 7,5 Prozent erreicht wird. Heute entfallen 5 Prozent des Gesamtvolumens auf diese Billigmarken.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, den Antrag Donzé abzulehnen, weil es sich im Ergebnis um einen unverhältnismässigen Eingriff in die freie Marktwirtschaft handelt, der das angestrebte Ziel verfehlt und nicht verfassungskonform ist. Ein Mindestverkaufspreis für Zigaretten könnte die Anzahl jugendlicher Einsteiger in den Tabakkonsum verringern und den steigenden Umsatz von Billigzigaretten zulasten der Markenzigaretten eindämmen; das ist unbestritten.

Bei der Festsetzung eines Mindestverkaufspreises bezogen auf den gewichteten Durchschnittspreis aller im Jahre 2007 versteuerten Zigaretten von Fr. 6.27 würde - auf der Basis von 90 Prozent des Durchschnittspreises - ein Mindestverkaufspreis von Fr. 5.65 zum Tragen kommen. Dadurch würden die Billigmarken, die heute zu einem Preis um 5 Franken angeboten werden, voraussichtlich vom Markt verschwinden. Preisreduktionen wären weiterhin möglich, aber nur bis zum Niveau des Mindestverkaufspreises.

Das Bundesamt für Justiz kam in einem Gutachten zum Schluss - das wurde heute erwähnt -, dass die Bundesverfassung keine Grundlage für einen Mindestverkaufspreis für Zigaretten bietet, weil ein solcher einen unzulässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellen würde. Damit ein Mindestverkaufspreis legal wäre, müsste er den Raucheranteil insgesamt wesentlich senken; dann würde er sich rechtfertigen lassen. Ein Mindestverkaufspreis müsste also den gesamten Raucheranteil senken können. Darum hat der Bundesrat darauf verzichtet, dem Parlament die Einführung eines Mindestverkaufspreises für Zigaretten - im Sinne einer zwingenden Bestimmung, also einer Verpflichtung - vorzuschlagen.

Mit dem Antrag Donzé soll nun der Bundesrat einfach ermächtigt werden, allenfalls tätig zu werden, wenn die Billigzigaretten einen Marktanteil von 7,5 Prozent erreichen. Wenn es nur um eine Ermächtigung des Bundesrates geht und nicht um eine Verpflichtung, dann, denke ich, sind die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so gross. Dann könnte man sich damit einverstanden erklären - also im Sinne einer blossen Ermächtigung und nicht einer Verpflichtung.