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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2008-10-02

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-10-02

Wortprotokoll

Wir befinden uns heute im Differenzbereinigungsverfahren zur Teilrevision des Patentrechtes, das weitreichende wettbewerbspolitische Folgen hat. Es geht erstens einmal um die Frage: Welches System der patentrechtlichen Erschöpfung wählen wir? Wir definieren damit auch die einem Patentinhaber vermittelten Ausschlussrechte im Handel mit einem patentgeschützten Produkt. Zweitens geht es um die Frage: Wählen wir für alle Produktekategorien die gleichen Regeln, oder gibt es Ausnahmebestimmungen?

Die Meilensteine der heutigen Revision bzw. der Vorlage, wie wir sie heute diskutieren, sind Ihnen bekannt. Zentral ist, dass der Bundesrat im Dezember 2007 in seiner Botschaft am geltenden System der nationalen Erschöpfung festgehalten hat. Diese Frage wurde aus der vorhergehenden Revision des Patentrechtes herausgelöst. Es gibt nach dem Entwurf des Bundesrates eine Ausnahme: Bei jenen Produkten, bei denen der patentierte Teil für die Funktionalität des Produktes unbedeutend ist, soll die internationale Erschöpfung gelten, und das verbunden mit einer Umkehrung der Beweislast.

Am 5. Juni dieses Jahres ist unser Rat entgegen dem Antrag der WAK dem Entwurf des Bundesrates gefolgt und hat am Grundsatz der nationalen Erschöpfung festgehalten. Anders der Ständerat: Der Ständerat hat am 24. September dieses Jahres einen Systemwechsel im Patentgesetz hin zur EWR-regionalen Erschöpfung befürwortet, und zwar grossmehrheitlich. Massgeblich sind im Entscheid des Ständerates, wie Sie ihn auf der Fahne finden, vier Punkte:

1. Neu soll grundsätzlich im Patentgesetz die einseitige EWR-regionale Erschöpfung verankert werden. Das heisst dann in der Konsequenz, dass Parallelimporte von patentgeschützten Produkten aus dem EWR-Ausland auch ohne Einwilligung des Patentinhabers zugelassen sind.

2. Für Produkte ausserhalb des EWR-Raumes, bei denen der patentierte Teil nur eine untergeordnete Bedeutung hat, soll die internationale Erschöpfung gelten.

3. Für Produkte mit im In- oder im Ausland staatlich festgelegten Preisen gilt eine Ausnahmeregelung. Für diese wird im Gesetzesvorschlag des Ständerates weiterhin die nationale Erschöpfung stipuliert, und zwar in jedem Fall, also auch, wenn der patentgeschützte Teil nur eine untergeordnete Bedeutung hat. Auf die Frage der redaktionellen Anpassung von Absatz 5 werden wir nachher noch zu sprechen kommen.

4. Weiter hat der Ständerat aus systematischen Gründen das Parallelimportverbot für Medikamente aus dem Heilmittelgesetz gestrichen. Der Ständerat hat sich mit dieser Lösung für mehr Wettbewerb im Vertrieb patentgeschützter Produkte ausgesprochen. Er verspricht sich davon Preissenkungen im Kampf gegen die hohen Preise in der Schweiz.

Die Mehrheit der WAK hat sich integral dem Konzept des Ständerates angeschlossen. Damit soll nach Ansicht der Mehrheit der Kommission bei patentgeschützten Produkten die regionale Erschöpfung im Rahmen des EWR gelten. Dafür sprachen sich die Kommissionsmitglieder in der Grundsatzabstimmung mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung aus. Die Mehrheit der Kommission hat auch der Sonderregel bei Produkten mit staatlich reglementierten Preisen zugestimmt, und zwar in der Überlegung, dass bei Produkten mit staatlichen Preisfixierungen unterschiedliche Wettbewerbsregeln auch im Patentrecht eben durchaus begründet werden können, da hier ja nicht der Wettbewerb der Preise, sondern der Wettbewerb der Preisregulierungssysteme herrscht. Faktisch ist das - wie die Auskunft der Verwaltung in der Kommission ergeben hat - eine Sonderregel für Arzneimittel beziehungsweise Medikamente, da wir in der Schweiz nur hier staatlich festgelegte Preise kennen. Die Kommission hat ferner auch der Streichung des Parallelimportverbots im Heilmittelgesetz zugestimmt.

Die Minderheit der Kommission hält am System der nationalen Erschöpfung als Grundsatz fest. Sehr umstritten war auch die Sonderregel für die Produkte mit staatlicher Preisfestsetzung.

Kontrovers beurteilt wurde in der Kommission zunächst vor allem die Frage, ob die einseitige Einführung der EWR-regionalen Erschöpfung im Rahmen des EWR durch die Schweiz völkerrechtlich kompatibel sei. Infrage gestellt wurde insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Trips- und mit dem Gatt-Abkommen. Nach Ansicht der Mehrheit der Kommission sind die sehr unterschiedlichen rechtlichen Beurteilungen in Bezug auf die Völkerrechtskonformität bereits bekannt. Wir haben verschiedene Gutachten, und die Schlussfolgerungen - auch nach der Interpretation des Bundesamtes für Justiz - sind die, dass sich die regionale Erschöpfung im Rahmen des EWR durchaus mit den völkerrechtlichen Vereinbarungen in Einklang bringen lässt. Es stellt sich insbesondere die Frage, wer dann im konkreten Fall überhaupt klagen soll.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass das Klagerisiko gering ist. Sie wissen, klagen können nicht Unternehmungen, sondern Staaten. Wir werden in der Detailberatung sicher nochmals darauf zurückkommen. Die Minderheit machte geltend, dass insbesondere nach der Meistbegünstigungsklausel des Gatt-Abkommens die Liberalisierung dann von den EWR-Staaten auf weitere Mitgliedstaaten ausgedehnt werden müsste, und das liefe faktisch auf die internationale Erschöpfung hinaus. Kontrovers beurteilt wurden auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen in Bezug auf die Preiswirkungen und den Standort.

Die Kommissionsmehrheit verspricht sich von einem Systemwechsel im Patentgesetz eine Belebung des Wettbewerbs mit deutlich preissenkender Wirkung - wir haben ja zahlreiche Studien dazu -, auch wenn klar ist, dass wir das nicht mit dem Tropfenzähler quantitativ genau festlegen können. Aber klar ist, dass wir im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz alle Instrumente einsetzen müssen, und dazu gehört auch die Zulassung von Parallelimporten aus den wichtigen Aussenhandelsregionen wie den Ländern des EWR. Die Minderheit befürchtet eine Gefährdung des Standortes und insbesondere des Innovationsschutzes. Ich denke, wir werden auch darüber im Rahmen der Detailberatung noch eingehend diskutieren.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung zu Absatz 5: In Absatz 5 haben wir die Sonderregel für die Produkte mit staatlich festgesetzten Preisen. Zu einer ausgiebigen Diskussion führte, aufgrund eines Briefs der Redaktionskommission, die Frage, ob die Rückverweisung in Absatz 5 für die Absätze 1 bis 3 gilt - wie Sie es auf der Fahne finden - oder für die Absätze 1 bis 4. Frau Sommaruga hatte als Sprecherin im Ständerat explizit und unwidersprochen festgehalten, dass der Rückverweis auf die Absätze 1 bis 3 ein redaktioneller Fehler sei und dass klar gemeint sei, dass die Rückverweisung die Absätze 1 bis 4 umfasse. Es hat unterschiedliche materielle Konsequenzen, ob wir die redaktionelle Bereinigung im Hinblick auf die Absätze 1 bis 4 vornehmen oder ob es bei dem bleibt, was auf der Fahne steht. Denn damit wird bestimmt, ob bei den Produkten mit staatlichen Preisen die nationale Erschöpfung ganz generell gilt oder ob es für die Produkte, bei denen der patentierte Teil nur eine geringfügige Bedeutung hat, einen Vorbehalt gibt.

Die Mehrheit der Kommission folgte nach ausgiebigem Studium der Materialien klar der Interpretation des Ständerates, wonach es sich bei der Rückverweisung auf die Absätze 1 bis 3 auf der Fahne um einen redaktionellen Fehler handelt. Die Rückverweisung betrifft die Absätze 1 bis 4. Diese Interpretation hat auch Bundesrätin Widmer-Schlumpf bestätigt, die an allen Sitzungen des Ständerates teilgenommen hat.

Ich bitte Sie, stimmen Sie mit der Mehrheit der WAK dem Systemwechsel zu. Verankern Sie neu im Patentgesetz den Grundsatz der regionalen Erschöpfung im Rahmen des EWR. Stimmen Sie auch der Regel zu, wonach für die Sektoren, in denen die Preise staatlich festgelegt sind, eine Sonderregel gilt, nämlich weiterhin die nationale Erschöpfung. Wir versprechen uns damit klar mehr Wettbewerb und eine preissenkende Wirkung für den Hochpreisstandort Schweiz. Daran können wir alle nur ein grosses Interesse haben.

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