Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-10-02
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Der Antrag der Kommissionsminderheit sieht zwei wesentliche Änderungen vor:
1. Die Erwachsenenschutzbehörde soll nur dann einschreiten können, wenn die beauftragte Person sorgfaltswidrig handelt. Demgegenüber muss nach dem bundesrätlichen Entwurf und der Auffassung Ihrer Kommissionsmehrheit nicht eine Sorgfaltswidrigkeit vorliegen. Die Behörde kann bereits dann einschreiten, wenn die Interessen des urteilsunfähigen Auftraggebers gefährdet oder nicht mehr gewahrt sind. Dies ist eine zweckmässige Regelung, parallel zum heutigen Kindesschutz und Kindesvermögensschutz, wenn es darum geht, Massnahmen gegen die Eltern eines Kindes zu ergreifen. Die gleiche Umschreibung der Voraussetzungen für ein behördliches Einschreiten findet sich auch im Entwurf bei der Patientenverfügung und beim gesetzlichen Vertretungsrecht der Ehegatten. Das sind alles Fälle, in denen es um den Schutz einer urteilsunfähigen Person geht. Der Vorsorgeauftrag ist eben kein normaler Auftrag, weil der Auftraggeber den Auftrag nicht mehr widerrufen kann, wenn er in Kraft tritt. Denkbar ist etwa, dass die beauftragte Person unfähig ist, ohne dass ihr Sorgfaltswidrigkeit vorgeworfen werden kann, oder dass die Erfüllung des Auftrags nicht mehr im Interesse des Auftraggebers liegt.
2. Diese Änderung betrifft die Massnahmen, welche die Behörde anordnen kann. Die Minderheit will sich mit ihrem Antrag, neben dem Entzug des Vertretungsrechts, auf Weisungen beschränken. Der Entwurf dagegen sieht die Möglichkeit vor, parallel wiederum zum Kindesvermögensschutz, den Beauftragten auch zur Einreichung eines Vermögensinventars oder zur Rechnungsablage und zur Berichterstattung zu verpflichten. Das sind sinnvolle Massnahmen, um die urteilsunfähige Person zu schützen, ohne dass der von ihr beauftragten Person gleich die Befugnisse entzogen werden müssen, wenn Weisungen nicht ausreichen.
Ich möchte Sie daher bitten, den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen.