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Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-15

Wortprotokoll

Es geht hier um den Einsatz von Überwachungsmitteln. Überwachungsmittel müssen grundsätzlich vom VBS genehmigt sein. Nun besagt Absatz 3, dass Einsätze, die von besonderer politischer Tragweite sind, der vorgängigen Genehmigung des VBS bedürfen. Der Nationalrat fügt den Vorbehalt ein, dass im Notfall mit Begründung auch eine nachträgliche Meldung möglich sei. Nun hat die Diskussion ergeben, dass im VBS eine eigentliche Notfallorganisation besteht; rund um die Uhr können jederzeit vorgängig Gesuche gestellt werden, sodass es den Zusatz des Nationalrates gar nicht braucht.

Wir beantragen Ihnen, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben.

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