Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat schlägt vor, dass Ausbildungsdienste unter einer restriktiven Voraussetzung im Ausland durchgeführt werden können. Die Voraussetzung ist, dass die Ausbildungsziele innerhalb der Schweiz nicht erreicht werden können. Das ist beispielsweise dort der Fall, wo der Übungsraum zu klein ist. Erinnern wir uns daran, dass das grösste zusammenhängende Gelände für Panzerbewegungen in Bure rund acht Quadratkilometer beträgt, was viel zu wenig ist, um das Gefecht in der Bewegung, den Feuereinsatz zwischen Artillerie und Panzer, den Kampf der verbundenen Waffen zu üben. Für solche Truppengattungen ist es sinnvoll, Wiederholungskurse im Ausland zu leisten, um sich das nötige Wissen, die nötige Erfahrung, das nötige Können zu holen. Gleiches gilt bei eingeschränkter Überschiesserlaubnis. Unser Luftraum ist sehr belastet. Das Gleiche gilt dort, wo Tiefflugverbote bestehen.
Wenn nun unser Verteidigungsauftrag von der Armee erfüllt werden soll, braucht sie auch ausreichende Übungsmöglichkeiten. Wenn der Nationalrat diese Ausbildungsmöglichkeiten im Ausland nicht bewilligen will, stellt er die Erfüllung des Kampfauftrags der Armee infrage. Für unsere SiK ist diese gesetzliche Beschränkung falsch.
Es geht auch - das ist die letzte Bemerkung - um die Glaubwürdigkeit der Armee, die Glaubwürdigkeit nach aussen, zumal eine Armee sonst ihren Auftrag nicht üben und nicht sicherstellen kann. Es geht aber auch um die Glaubwürdigkeit nach innen, gegenüber den eigenen Armeeangehörigen, die im Wissen, für gewisse Einsätze gar nicht richtig ausgebildet werden zu können, ihren Dienst unmotiviert leisten und den Glauben an ihre eigene Armee verlieren.