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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-16

Wortprotokoll

Eine ganz kurze Bemerkung: Wir schlagen Ihnen hier eine Änderung bei Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe d vor, wo es neu heissen soll: "d. der Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung endet." Aufgrund der Revision der Arbeitslosenversicherung können das Ende des Taggeldanspruches und das Ende der Rahmenfrist bis zu einem halben Jahr voneinander abweichen. Diese Differenz kann in der Praxis zu unterschiedlichen Interpretationen führen, weshalb wir hier die Änderung vorschlagen, die Sie auf der Fahne finden.