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Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-13

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz von heute Morgen schlägt Ihnen Folgendes vor: Bei Artikel 25bis - dort geht es um die Darlehen an Wasserkraftwerke - ist der Ständerat grundsätzlich auf die Linie des Nationalrates eingeschwenkt. Es wurde vom Ständerat noch ein Problem gelöst: Die Inkraftsetzung dieser Bestimmung in Artikel 25bis liegt nicht im freien Ermessen des Bundesrates, sondern erfolgt zusammen mit der Inkraftsetzung des Gesetzes. Dafür wird vorgesehen, dass nach zehn Jahren in dieser ersten Übergangsphase allenfalls noch eine Verlängerung um weitere zehn Jahre beschlossen werden kann. Die Kompetenz für diesen Beschluss liegt aber bei der Bundesversammlung. Er wird also wieder auf die Gesetzgebungsebene verlegt.

Eine weitere Änderung betrifft die Umweltstandards. Es ist so, dass die Darlehensgewährung inskünftig nicht nur davon abhängig ist, dass durch ein Erneuerungsprojekt die Umweltverträglichkeit verbessert werden muss, sondern dass auch die Wirtschaftlichkeit erhöht werden muss. Ich denke, hier wird etwas explizite gesagt, was der Bundesrat bei der Überprüfung der Darlehensgewährung sicher auch von Amtes wegen einbezogen hätte.

Zu Artikel 25ter, Übergangskosten: Es geht dort um die Privilegierung von Alternativenergien bei der Benützung des Leitungsnetzes. Dort war der Ständerat hart geblieben und hatte auf der Streichung beharrt. Die Einigungskonferenz ist nun auf die nationalrätliche Linie eingeschwenkt; allerdings auch hier mit einer Modifikation, indem die Privilegierung der Wasserkraft während der ersten zehn Jahre nur bis zu einer Leistung von 500 Kilowatt möglich ist. Das ist die Grenze, die wir ja ursprünglich auch im Nationalrat vorgesehen hatten. Das ist eine sinnvolle Vorschrift; diese 500 Kilowatt reichen aus, um die Verstromung aus Trinkwasser oder eben auch Kleinwasserkraftwerke zu privilegieren. Für die übrigen Alternativenergien gilt aber weiterhin die Grenze von einem Megawatt. Das macht Sinn bei der Windenergie, das macht Sinn bei der Verstromung aus Biomasse, und das macht natürlich auch Sinn bei der Solarenergie; ich denke hier insbesondere an die Fotovoltaik.

Ich glaube, die Einigungskonferenz hat nun den Durchbruch geschafft. Mit der Zustimmung zu diesen beiden modifizierten Artikeln wird auch eine Brücke gebaut, um in einem allfälligen Referendumskampf bestehen zu können, so bestehen zu können, dass sicher auch viele Kräfte aus dem Berggebiet und wahrscheinlich auch aus der Land- und Forstwirtschaft, aber auch die Kleinkraftwerkbetreiber und weitere Kräfte auf der Seite der Gesetzesbefürworter kämpfen können.

Es ist sehr wichtig, dass das Parlament dieses dringend erforderliche EMG nun bereinigen und am Freitag in der Schlussabstimmung verabschieden kann.