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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-16

Wortprotokoll

Wir haben die Diskussion bereits einmal geführt; darum halte ich mich kurz.

Zum Ersten gehört es zu den unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des obersten Organs jeder Vorsorgeeinrichtung, die Kongruenz der Fristigkeit der Aktiven und Passiven zu überprüfen. Da sind wir uns einig. Zum Zweiten - das ist mir wichtig -: Es soll dem obersten Organ überlassen bleiben, ob es für die Beurteilung der Aktivseite einen Anlageexperten oder einen versicherungsrechtlichen Aktuar beratend beiziehen will. Mit dem Antrag der Minderheit, der abzulehnen ist, würde das Gewicht falsch gelegt. Ich bin klar der Auffassung, dass gerade die Anlagerisiken wahrscheinlich den grösseren Teil des Gesamtrisikos einer Pensionskasse ausmachen. Es kann ja nicht sein, dass wir hier den Aktuar zwingend damit beauftragen, nicht nur die Passivseite, sondern gerade auch noch die Aktivseite zu beleuchten. Überlassen wir doch diese Auswahl oder diesen Entscheid dem obersten Organ, ohne es gesetzmässig hier einschränken zu wollen.

Ich lade Sie ein, der Mehrheit zu folgen.

Schwaller Urs · Ständerat · 2008-09-16 | Lexipedia | Lexipedia