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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2008-09-17

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-17

Wortprotokoll

Ich möchte hier an die letzte Abstimmung anknüpfen. Der Kommissionspräsident hat zu Recht gesagt, dass Sie dort mehr oder weniger im Konzept dessen bleiben würden, was Sie im vorherigen Umgang beschlossen haben. Hier ist es anders. Hier ist die Kommission vom ersten Entscheid des Rates abgewichen. Alle diejenigen also, die in der vorherigen Abstimmung sozusagen noch dem Pfad der Tugend gefolgt sind und die bisherige Arbeit der Kommission nicht diskreditieren wollten, haben hier die Legitimation, der Minderheit zu folgen, denn die Minderheit will das, was wir in diesem Rat zuerst beschlossen haben. Die Mehrheit ist hier also auf einem Aufweichungskurs. Ich wollte das vorab sagen, damit allen klar ist, dass man hier, wenn man die Minderheit unterstützt, eigentlich dort ist, wo wir als Rat das letzte Mal gewesen sind.

Nun lassen Sie mich noch etwas vorausschicken - Kollege Graber hat das deutlich gesagt -: Wenn wir der Minderheit folgen, haben wir eine gewisse Gewähr, dass wir eine kohärente Gesetzgebung haben. Ansonsten tragen wir wirklich zu dem schon erwähnten Flickenteppich bei. Ich darf daran erinnern, dass die parlamentarische Initiative im Jahre 2004 eingereicht wurde, also noch bevor ein Kanton erstmals in einem Gesetzgebungsverfahren war. Es war gerade das Bestreben, dafür zu sorgen, dass wir ein nationales, klares, einfaches Gesetz hätten. Dieses einfache Prinzip hat der Ständerat in der ersten Runde auch bestätigt. Es heisst, dass öffentliche Räume rauchfrei sind. Es heisst, dass Fumoirs möglich sind, wenn sie abgetrennt sind. Sie haben jetzt sehr einschränkende Bestimmungen erlassen, unter denen dort gearbeitet werden kann. Sie sollten aber jetzt die Raucherlokale nicht zulassen.

Die Kommissionsmehrheit hat eine Lösung getroffen, die anders ist als jene des Nationalrates. Der Nationalrat hat einen undefinierten Unzumutbarkeitsbegriff eingeführt. Ich würde sagen, dass die Lösung der Kommissionsmehrheit mit den 100 Quadratmetern etwas weniger schlecht ist, aber nach wie vor sicher nicht befriedigen kann. Ich möchte Ihnen kurz sagen, warum:

1. Es ist so, dass vermutlich - leider war es nicht möglich, in der kurzen Zeit die Zahlen zu bekommen - ein recht grosser Anteil der fraglichen Restaurants in der Schweiz unter diese Kategorie fällt. Die Schwelle von 100 Quadratmetern ist relativ hoch.

2. Hier stellt sich die Frage der Umsetzbarkeit. Auch hier haben wir nicht sehr viele Erfahrungen. Wir haben sie aber im europäischen Kontext. Sie wissen: In Italien und Frankreich gibt es klare Regelungen. Es gibt keine Probleme, auch nicht für die Gastronomie. Es sind absolut gute Verhältnisse. [PAGE 599] Spanien ist bisher einen anderen Weg gegangen. Spanien hat genau diese Sonderregelung mit der Wahlfreiheit für Lokale unter 100 Quadratmetern. Dort gibt es jetzt erste Analysen, die klar zeigen, dass es sehr viele Probleme gibt; Sie können es sich vorstellen. Einmal ist es eine Ungleichheit. Die Grösseren haben andere Bedingungen als die Kleineren. Das hat die Branche nie gewollt. Die Branche hat am Anfang eine arbeitsrechtliche Regelung bekämpft, immer mit dem Hauptargument, man wolle in der Branche keine Ungleichheiten. Hier schaffen Sie sie mit den zwei Kategorien.

Es gibt sehr viele Abgrenzungsprobleme, nicht nur in Spanien; wir haben diese Diskussionen jetzt schon in der Schweiz. Es gibt Gastronomiebetriebe, die Lebensmittel herstellen, es gibt Gastronomiebetriebe in Einkaufszentren, die an sich rauchfrei sind. Auch in Lokalen unter 100 Quadratmetern darf man dort dann nicht rauchen, währenddem man nebenan rauchen darf. Das ist doch keine solide Gesetzgebung. Es gibt Gastronomiebetriebe in Gebäudekomplexen mit Mehrfachnutzung. Auch dort gibt es Abgrenzungsprobleme. Es gibt sie in Spanien, es gibt aber beispielsweise in den Hauptbahnhöfen in der Schweiz schon jetzt diese beginnende Diskussion, weil man sich dort fragt: Ich habe eine kleine Beiz, aber in einem gedeckten Hauptbahnhof - kann ich jetzt noch, soll ich, darf ich nicht?

Weiter zeigen diese Erfahrungen - auch das sind Nachteile -, dass diese sogenannte Wahlfreiheit überall, wo man sie hat, darauf hinausläuft, dass praktisch nichts geändert wird. Die kleinen Lokale bleiben dann, was sie sind, bemühen sich nicht um Verbesserungen, und das heisst, dass die Leidtragenden eben die Mitarbeitenden sind, die da arbeiten müssen.

Der Bundespräsident hat es knapp und deutlich zusammengefasst: Man schafft hier eine Regelung, die sehr viele Abgrenzungsprobleme bietet, ein Feilschen um Quadratmeter beinhaltet, die Rechtswege braucht und die nach Änderungen, wenn etwas ausgebaut oder umgebaut wird, ebenfalls zu einem bürokratischen Albtraum führt. Erste Ergebnisse aus St. Gallen zeigen genau dies. Das kann man nur schon unter diesen Aspekten kaum wollen.

Vom Grundsatz her bleibt, dass ich Sie sehr bitten will, auf dem Pfad der Tugend des Ständerates zu bleiben. Sie haben im ersten Durchgang beschlossen, keine Raucherbetriebe zuzulassen; Sie haben jetzt beim vorherigen Artikel eine kleine Öffnung unter restriktiven Bedingungen vorgenommen. Bleiben Sie hier bei einer klaren, einfachen Gesetzgebung, die auch im Interesse der Kantone ist, und folgen Sie der Minderheit.