Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-17
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, beide Vorlagen an die Aussenpolitische Kommission zurückzuweisen, mit einem dreifachen Auftrag:
1. die Stellungnahme und die Bedenken der Finanzkommission zu würdigen, welche Herr Stähelin als deren Präsident heute vorgetragen hat;
2. aufzuzeigen, wie die Mehraufwendungen finanziert werden, durch Ausgabenkompensation, Abgabenerhöhung oder gar nicht;
3. diese Anträge mit den Regeln der Schuldenbremse zu überprüfen.
Selbstverständlich bezieht sich dieser Rückweisungsantrag inhaltlich auf Artikel 1 Absatz 4. In Bezug auf die Vorlage des Bundesrates sind ja diese Vorgaben alle eingehalten. Aber es macht keinen Sinn, bloss diesen Absatz zurückzuweisen, weil wir im Rat ohnehin bis zu dessen Bearbeitung keine Gesamtabstimmung über das Geschäft durchführen könnten; es bliebe bei uns blockiert. Darum ist es sachgerecht, das Ganze zurückzuweisen, weil es inhaltlich dasselbe ist.
Der Bundesrat hat uns einen Rahmenkredit von insgesamt 5,3 Milliarden Franken vorgelegt. Das ist ein Ausgabenwachstum von 3,3 Prozent und erfüllt die Anforderung von 0,4 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Insofern ist auch der Wunsch des Nationalrates vom 10. Juni 2008 bereits erfüllt.
Niemand von uns bezweifelt die Notwendigkeit der Entwicklungszusammenarbeit. Ich unterstütze sie vollauf. Die Ausführungen, die der Kommissionspräsident und beispielsweise auch die Kollegen Briner, Bischofberger, Kollegin Maury Pasquier und andere gemacht haben, ebenso die Bundesrätinnen, treffen voll zu. Sie unterstütze auch ich vollauf. Ich leite selber auch ein kleines privates Hilfswerk, leiste mein Engagement. Mit relativ wenig privat gesammeltem Geld gelingt es uns immerhin, eine grosse Zahl Jugendlicher in Rwanda schulisch und beruflich auszubilden. Zurückweisen an die Kommission möchte ich aus folgendem Grund: Das Vorgehen der Aussenpolitischen Kommission bezeichne ich als Gesetzgebung per Handstreich. Auf diese Art dürfen wir nicht beschliessen. In guter Absicht hat die Kommission wesentliche Finanzregeln ausser Acht gelassen. Ich nehme daher auch nicht materiell Stellung, dazu ist nicht der Zeitpunkt, sondern es geht mir darum, dass die Kommission die nötigen finanziellen, finanzpolitischen Regelungen einhält, die nötigen Überprüfungen macht und uns dazu Bericht erstattet.
Die APK möchte - und das fasse ich nur kurz zusammen - die öffentliche Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2015 auf 0,5 Prozent des BNE erhöhen. Ich verweise auf die Zahlen des Präsidenten der Finanzkommission. Das macht insgesamt 840 Millionen Franken bis zum Jahr 2012 aus und ab dem Jahr 2015 jedes Jahr rund 700 Millionen Franken zusätzlich - zusätzlich zur Entwicklungszusammenarbeit auf dem Stand von 0,4 Prozent des BNE. 700 Millionen Franken zusätzlich - mit dem Antrag Freitag dürfte es die Hälfte sein. Wir müssen über dieses Geld reden, bevor wir darüber beschliessen. Das ist das zentrale Anliegen.
Ich führe kurz drei Gründe an:
Zum Ersten hat die Finanzkommission gewünscht, sich zu diesem Geschäft zu äussern. Ihre Bedenken konnten aber von der APK nicht gewürdigt werden, weil sie nach der Finanzkommission nicht mehr getagt hat. Erst im Rat konnte die Finanzkommission ihre Bedenken vortragen. Bei Geschäften von derartiger Tragweite ist es dringend nötig, das nachzuholen.
Zum Zweiten sind Mehraufwendungen zu finanzieren. Die Bundeskasse ist kein Bancomat, der im Himmel gefüttert und in Bern geleert wird. Die APK sagt uns nicht, wie dieser Mehraufwand finanziert wird. Niemand aus der APK hat darüber substanzielle Ausführungen gemacht, und im Finanzplan sind diese Mehraufwendungen - die Bundesrätinnen haben darauf hingewiesen - auch nicht vorgesehen. Wir können sie durch Kompensation finanzieren, aber die Frage ist: Wo kompensieren wir - bei der Landwirtschaft, bei der Bildung, bei der Arbeitslosenversicherung, bei der AHV, bei der Kulturförderung, bei der Rüstung, bei der Infrastruktur? Dass Diskussionen aufkommen werden, hat Frau Sommaruga bereits festgestellt und darum ihren Antrag eingereicht. Vorsorglich solle festgeschrieben werden, dass diese erhöhte multilaterale Hilfe auf keinen Fall zulasten der bilateralen Hilfe gehen dürfe. Die Diskussionen werden bezüglich anderer Bereiche genau gleich aufkeimen und stattfinden.
Zum Dritten geht es auch um die Regeln der Schuldenbremse nach Artikel 126 der Bundesverfassung und den Artikeln 13 bis 18 des Finanzhaushaltgesetzes. Es ist abzusehen, dass diese Vorlage mit diesen Regeln in Konflikt kommen kann, und das ist zu prüfen.
Nun höre ich den Einwand - er wurde mir heute einige Male genannt -, es gehe ja hier bloss um den Auftrag an den Bundesrat, eine Kreditvorlage auszuarbeiten und uns vorzulegen. Schauen wir den Inhalt von Absatz 4 an! Er besagt klar, dass der Bundesrat einen Rahmenkredit unterbreiten muss und "dass bis zum Jahr 2015 die Vorgabe erreicht wird, 0,5 Prozent des BNE für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden". Der Bundesrat ist ganz klar gebunden. Wir erteilen ihm den Auftrag. Nun können wir, wenn wir diesen Auftrag erteilen, nächstes Jahr trotzdem Nein sagen. Rechtlich ist das möglich. Aber politisch sind wir mit dem heutigen Entscheid gebunden, wir könnten ihn nächstes Jahr ohne Gesichtsverlust nicht rückgängig machen; abgesehen davon, dass wir alle Hilfswerke, dass wir die Engagierten in der Entwicklungszusammenarbeit vor den Kopf stossen und brüskieren würden. Wir können faktisch gar nicht zurück, ohne widersprüchlich zu handeln.
Nun, wie soll die Kommission vorgehen? Das ist eine entscheidende Frage. Ich beantrage Ihnen, das Geschäft an die APK zurückzuweisen. Die APK hat dann mehrere Möglichkeiten: Sie kann zum Ersten Absatz 4 abtrennen; sie kann selber eine Motion oder eine parlamentarische Initiative erarbeiten und die Finanzfragen klären. Das Geschäft kann rasch in den Rat kommen, wenn die Kommission zügig arbeitet - bereits nächsten Frühling. Sie kann damit das Geschäft auftrennen, und wir können es in dieser Session noch behandeln. Das ist kein Problem. Wir hätten keine Differenz zum Nationalrat und erledigten das Geschäft. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass die Kommission die Prüfungen der gesamten Vorlage macht und sie in der Wintersession wieder bringt. Das wäre nicht zu spät. Am Anfang der Wintersession, mit gesicherten Informationen, mit klarem Konzept, ob und wie die Mehrausgaben ausgeglichen oder eingebracht werden sollen - das kann die Kommission vorlegen.
Ich möchte nachtragen, dass man diese 700 Millionen Franken nicht nur durch Kompensationen einbringen kann, man kann das auch durch mehr Einnahmen oder mehr Abgaben tun. Und da möchte ich doch daran erinnern: 700 Millionen sind 0,2 bis 0,3 Mehrwertsteuerprozente. Das ist eine erhebliche Summe, für die wir normalerweise Volksabstimmungen durchführen. Und hier geht das ohne klare Fakten, ohne Absichten, wie kompensiert, wie der Ertrag erwirtschaftet werden soll. Im Handstreich diese Änderung einführen - ich bin in Sorge. Das dürfen wir nicht tun.
Die Kommission könnte schliesslich auch einen dritten Weg gehen. Sie könnte sagen, dass sie das Geschäft lange bei sich behalten werde. Sie könnte dies androhen, sodass wir es heute nicht zurückzuweisen wagen würden, weil das Geschäft dann bis im Frühjahr bei der APK bliebe. Wenn das die Meinung wäre, dann würde die APK diese Vorlage in Geiselhaft nehmen und würde uns quasi erpressen. Das ist [PAGE 616] nicht der Stil unseres Rates. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Haltung zum Stil der APK passen würde.
Also, es gibt ganz klar entweder die Möglichkeit, diese Bestimmung herauszubrechen und das Geschäft sofort, in dieser Session, wieder vorzulegen. Oder die zweite Möglichkeit ist, die offenen Fragen umfassend bis zur Wintersession zu prüfen. Wenn wir zurückweisen, dann handeln wir finanziell sauber, wir erfüllen unsere Pflicht. Und nur diese Pflicht möchte ich erfüllen, bevor wir einen wichtigen finanzpolitischen Entscheid treffen.
Ich bitte Sie, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen.