preparatory:AB 90422
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-18
Wortprotokoll
Ich bitte Sie in Anbetracht des Entscheides der Kommission, welche mit 9 zu 3 Stimmen so entschieden hat, diesen Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen.
Wir müssen ja einmal davon ausgehen, dass die Bundesverfassung kein freies Wahlrecht zwischen Militärdienst und Zivildienst vorsieht. Der Militärdienst ist immer noch eine Pflicht. Für die Ausnahmen muss es entweder eine Art Gewissensprüfung oder einen Tatbeweis oder dann eben beides geben. Wenn wir jetzt die Gewissensprüfung mehr oder weniger abschaffen, müssen wir wenigstens den Tatbeweis aufrechterhalten. Hierzu hält die grosse Mehrheit der Kommission den Faktor 1,5 für ein gutes Mass, das sich zudem bewährt hat. Es geht sodann auch darum, einen Ausgleich zu finden zwischen den Angehörigen der Armee, die Militärdienst leisten, das heisst: militärische Arbeitszeiten in Kauf nehmen, und den "Zivis", die in der Regel eine 42-Stunden-Woche haben. Auch diese unterschiedliche Belastung wird mit dem Faktor 1,5 ausgeglichen. Auch in der Vernehmlassung hat sich gezeigt, dass sich 80 Prozent für diesen Faktor ausgesprochen haben.
Zu Herrn Hêche muss ich sagen, dass man sich Sozialkompetenz, berufliche Fähigkeiten, Führungsfähigkeiten natürlich genauso im Militär- wie im Zivildienst aneignen kann.
Für mich ist letztlich entscheidend, dass wir hier das Zulassungsverfahren ändern. Dann sollten wir aber nicht gleichzeitig auch den unterdessen bewährten Faktor 1,5 ändern. Denn wir riskieren, wenn wir das machen, eine sehr erhebliche Zunahme der Anzahl Zivildienstleistender und wissen nachher nicht, weshalb sich das geändert hat.
Ich empfehle Ihnen sehr, beim Faktor 1,5 zu bleiben und den Minderheitsantrag abzulehnen.