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Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-22

Wortprotokoll

Was will die Minderheit mit diesem Antrag? Sie will, dass eine konzessionierte Transportunternehmung eigentlich keinen Gewinn mehr schreiben kann oder dass dieser Gewinn, wenn sie einen Gewinn schreibt, der Spezialreserve zugewiesen werden muss. Zu was würde dieser Antrag nun führen? Er würde dazu führen, dass solche Transportunternehmungen eben keinen Anreiz mehr hätten, sich wirtschaftlich zu verhalten. Das würde dazu führen, dass eine Normalverzinsung des eingesetzten Kapitals über eine Dividende nicht mehr möglich wäre - auch bei Konstrukten, wo die öffentliche Hand einen Grossteil des Kapitals zur Verfügung stellt und eben auch darauf angewiesen ist, dass das Kapital, das zur Verfügung gestellt wird, zumindest verzinst wird.

Es wäre auch nicht eine Dimension einer Verzinsung von 3 bis 5 Prozent möglich. Solch kleine Unternehmen haben beispielsweise einen Umsatz von einer Million Franken, erwirtschaften dann einen Gewinn von 10 000, 20 000, 30 000, vielleicht maximal 50 000 Franken, und das gäbe eine kleine Normalverzinsung. Aber es geht bei Umsätzen von einer Million oder von zwei, drei Millionen Franken nicht um Gewinne von 500 000 Franken oder grössere Beträge. Wenn kein Anreiz mehr besteht, Gewinne zu erwirtschaften, führt das natürlich auch dazu, dass solche Unternehmen, bevor das Ergebnis präsentiert wird, solche Gelder für Investitionen oder Aufwände verwenden, die wirtschaftlich nicht unbedingt sinnvoll sind. Ohne eine solche Minimalverzinsung würde es eben auch dazu kommen, dass von privater Seite gar kein Kapital mehr zur Verfügung gestellt würde. Heute in der Volkswirtschaft gut verankerte kleinere Transportunternehmen würden mit einer solchen Regelung infrage gestellt. Und wenn private Eigner oder Teileigner sich zurückziehen, werden entweder gewisse Angebote nicht mehr zur Verfügung gestellt, oder der Staat muss das Kapital zur Verfügung stellen. Das wollen wir nicht.

Es wird von der Minderheit mit zwei Hypothesen gearbeitet. Die erste Hypothese: Steuergelder werden praktisch privatisiert, Steuergelder werden via Gewinne den Kapitaleignern zur Verfügung gestellt. Das ist aus meiner Sicht nicht zutreffend; das sieht man, wenn man die vorgesehene Bestimmung genau liest. Danach ist vorgesehen, dass die Transportunternehmen zuerst zwei Drittel in eine Reserve einsetzen müssen. In solchen Verhältnissen ist es auch die Regel, dass eigentlich 60 Prozent der Einnahmen über Tarifeinnahmen erfolgen und sich der Staat beispielsweise nur mit 40 Prozent beteiligt. Eine Transportunternehmung hat die Möglichkeit, diese Einnahmen zu erhöhen. Das kann sie, indem sie ein sehr gutes, qualitativ hochstehendes Angebot liefert, oder sie kann auf der Aufwandseite oder bei den Investitionen sparsam vorgehen. Wenn wir uns dagegenstellen, wird das dazu führen, dass dieser Anreiz nicht mehr besteht. Es gibt ja auch die Möglichkeit, solche Fragen über Leistungsaufträge zu regeln - Herr Leuenberger hat das auch angesprochen. Es ist absehbar: Wenn solche Leistungsaufträge zu massiv hohen Gewinnen führen, dann wird der [PAGE 664] Leistungsauftrag angepasst, oder es erfolgt eine Ausschreibung. Solche Ausschreibungen sind heute gang und gäbe.

Die zweite Hypothese: die Gefahr durch das Ausland. Ausländische Firmen könnten sich in der Schweiz gewinnbringende Transportunternehmen unter den Nagel reissen. Da muss ich sagen: Da wären ja wahrscheinlich vor allem die grossen Player wie SBB, BLS, Postauto und Thurbo im Fokus. Gerade diese Gesellschaften sind ja in Staatsbesitz, in Bundesbesitz, und der Staat kann durch geeignete Eignerstrategien eben vorgeben, wer die Aktien dieser Gesellschaften hält. Von dort sehe ich also keine Gefahr. Dass eine ausländische Gesellschaft, wie angesprochen, auf kleine Transportunternehmen greifen würde, ist doch eher eine Situation, die für uns kaum vorstellbar ist. Kleine Transportunternehmen sind nicht im Visier von ausländischen Grosskonzernen. Es kommt noch dazu, dass sie auch nicht attraktiv sind, weil sie ja zwei Drittel der Gewinne zuerst in eine Spezialreserve stecken müssen.

Die Mehrheit will am bewährten Regime festhalten. Sie will, dass in den KTU Unternehmertum herrscht. Sie will privatwirtschaftlich geführte Transportunternehmen, und sie will auch, dass eine Spezialreserve dazu verwendet werden kann, zukünftige Fehlbeträge zu decken. Bei den grossen Transportunternehmen wie SBB, Postauto, BLS und Thurbo soll dieser Betrag eben mindestens 12 Millionen Franken betragen, und bei kleinen Transportunternehmen soll er 10 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Erst dann wird es möglich sein, überhaupt eine Dividende oder eine Normalverzinsung vorzunehmen.

Ich möchte die Minderheit noch daran erinnern, dass der Antrag der Mehrheit auch vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV) unterstützt wird. Der Präsident des VöV, alt Nationalrat Peter Vollmer, hat dem Antrag der Mehrheit der Kommission grosse Anerkennung beigemessen und gesagt, das sei der richtige Entscheid.

Ich bitte Sie also, auf der Ebene der Mehrheit zu verbleiben.