Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-23
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Energiestrategie Schweiz verlangt, dass eine Auslegeordnung über bestehende, pendente und geplante klimabezogene Massnahmen im Gebäudebereich erstellt wird. Wie dem veröffentlichten Bericht entnommen werden kann, werden steuerliche Anreize in Bezug auf die Förderung von Energieeffizienz als wenig wirksam erachtet. Neben grossen Mitnahmeeffekten, die solche steuerliche Möglichkeiten haben, haben Steuerabzüge auch eine fragwürdige Verteilungswirkung. Der Bundesrat hat den Bericht vor den Sommerferien zur Kenntnis genommen und entschieden, im Gebäudebereich, also bei Steuern, Subventionen oder technischen Vorschriften, vorläufig keine weiteren klimapolitischen Massnahmen vorzusehen. Das heisst nicht, dass sich der Bundesrat nicht für energetische Sanierungen einsetzen will. Es gilt jedoch die verschiedenen Möglichkeiten zur Förderung von energetischen Sanierungen besser [PAGE 687] zu koordinieren und die Auswirkungen von gesetzgeberisch gewollten Mindereinnahmen genauer im Auge zu behalten.
Die vorliegende Motion ist vom Nationalrat letztes Jahr klar angenommen worden; Ihre vorberatende Kommission kommt zu einer kritischeren Beurteilung. In Einklang mit der UREK hat die WAK Ihres Rates beschlossen, diese Motion in einen Prüfungsauftrag an den Bundesrat umzuwandeln.
Bevor ich darauf zu sprechen komme, möchte ich noch sagen, welche Gründe nach Ansicht des Bundesrates gegen die Gutheissung dieser Motion sprechen: Wir sind der Auffassung, dass ausserfiskalische Ziele nicht über das Steuerrecht verfolgt werden sollen, da eine solche Förderung in der Regel nicht effizient und auch nicht effektiv ist. Wer renoviert, braucht die Mittel für diese Renovation im Zeitpunkt der Investition; ein Steuerabzug wirkt sich finanziell aber erst Monate oder Jahre später aus, also wenn die Investition bereits abgeschlossen ist. Zudem ist zu beachten, dass Personen mit geringerem Einkommen weniger profitieren als jene, die ein grösseres Einkommen haben, einfach aufgrund der progressiv ausgestalteten Einkommenssteuer.
Bei der vorliegenden Motion geht es um die Frage, ob mit ihrer Umsetzung ein Anreiz für zusätzliche Energiesparmassnahmen geschaffen wird. Will man den Steuerzahler lediglich dafür belohnen, dass er energiesparende Investitionen vorgenommen hat, kann das mit dieser Motion erreicht werden. Ist das Ziel aber die Förderung zusätzlicher Investitionen im Energiebereich, dann ist diese Motion weder effektiv noch effizient. Die Motion hätte im Übrigen eine neuerliche Komplizierung des Steuerrechts zur Folge. Alle sprechen davon, dass man das Steuerrecht vereinfachen sollte. Das aber wäre wieder ein Schritt in die entgegengesetzte Richtung. Jedes Jahr müssten nämlich die gestaffelten Teilbeträge auf die neue Steuererklärung übertragen werden, und hierzu müsste man eine Tabelle führen, die dann auch von den Steuerbehörden kontrolliert werden müsste. Wenn die steuerpflichtige Person dann noch in mehreren Kantonen Liegenschaften besässe, würde der Verwaltungsaufwand grösser, die Übersichtlichkeit aber mit Garantie nicht. Dies gilt nicht nur für die Steuerverwaltung, sondern auch für die Steuerzahler selbst, die den Überblick leicht einmal verlieren könnten.
Mit der Staffelung der Abzüge würde zudem das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht eingehalten. Das im Steuerrecht geltende Periodizitätsprinzip geht davon aus, dass die mit der Einkommenserzielung in direktem Zusammenhang stehenden Aufwendungen in der gleichen Bemessungsperiode zum Abzug zu bringen sind. Eine zeitliche Staffelung der Abzüge im Sinne des Motionärs entspricht diesen Überlegungen und diesem Prinzip nicht. Dieses ist jedoch notwendig, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in der entsprechenden Bemessungsperiode tatsächlich festzustellen.
Der Bundesrat sprach sich in seiner Stellungnahme gegen eine Annahme der Motion aus. Er kann sich aber dem Antrag Ihrer WAK anschliessen, den vorliegenden Vorstoss in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln.