Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-23
Wortprotokoll
Die sogenannte Dumont-Praxis geht auf einen Bundesgerichtsentscheid von 1973 zurück. Damals entschied das Bundesgericht, dass Kosten für die Unterhaltsarbeiten, die unmittelbar nach dem Grundstückerwerb vorgenommen würden, als anschaffungsnaher Aufwand qualifiziert werden müssten. Da dieser Aufwand in Form von Instandstellungskosten den Wert eines Grundstücks im Vergleich zum Zeitpunkt des Erwerbs vermehre, seien diese Kosten steuerlich nicht abzugsfähig. Als "unmittelbar nach dem Erwerb der Liegenschaft" galt ein Zeitraum von fünf Jahren. Das Bundesgericht stützte sich bei diesen Überlegungen auf das Gebot der Rechtsgleichheit. Wer eine Liegenschaft in schlechtem Zustand und zu einem entsprechend tiefen Preis kaufte, sollte steuerlich nicht bessergestellt werden als jene Personen, die eine Liegenschaft nach der Renovation durch den früheren Eigentümer zu einem entsprechend höheren Preis erwarben.
1997 hat das Bundesgericht mit einem erneuten Entscheid diese Praxis präzisiert und eingeschränkt. Die Dumont-Praxis sollte nur dann angewendet werden, wenn es sich um eine vernachlässigte Liegenschaft handelte. Bei gut unterhaltenen Liegenschaften sollten hingegen neu auch allfällige Instandstellungskosten vom rohen Einkommen abgezogen werden können.
Im Oktober 2004 hat Nationalrat Philipp Müller eine parlamentarische Initiative eingereicht. Darin verlangt er eine weitere Einschränkung der Dumont-Praxis, indem die Frist von fünf auf zwei Jahre gesenkt werden und eine Liegenschaft nur dann als vernachlässigt gelten soll, wenn die Instandstellungskosten in den ersten zwei Jahren nach dem Erwerb mehr als 20 Prozent des Erwerbspreises betragen. Die parlamentarische Initiative verlangt ausserdem, dass die Kantone diese eingeschränkte Dumont-Praxis anwenden oder sie auch ganz abschaffen können.
Die WAK des Nationalrates hat im Februar 2007 einen Gesetzentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Dabei standen verschiedene Szenarien zur Diskussion. Zusammengefasst ergab die Vernehmlassung, dass 11 Kantone die Dumont-Praxis beibehalten wollen und 13 Kantone sie auf Bundes- und Kantonsebene abschaffen wollen. Weitestgehend einig waren sich die Teilnehmenden der Vernehmlassung darin, dass man für Bund und Kantone eine einheitliche Regelung anstreben sollte. Alles andere hätte negative Auswirkungen auf die formelle Steuerharmonisierung.
In seiner Stellungnahme sprach sich auch der Bundesrat im November 2007 dafür aus, dass die Regelung für den Bund und die Kantone die gleiche sein solle. Die WAK des Nationalrates hat daraufhin ihren Gesetzentwurf entsprechend angepasst. Im Frühjahr dieses Jahres hat sich der Nationalrat dann mit 127 zu 56 Stimmen dafür entschieden, die Dumont-Praxis sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene abzuschaffen. Den Kantonen wird für die Umsetzung dieser Bestimmung eine Frist von zwei Jahren eingeräumt. Damit geht der Nationalrat beträchtlich weiter, als dies vom Urheber der parlamentarischen Initiative ursprünglich gefordert worden war.
Der Beschluss des Nationalrates wirkt sich auf die Steuereinnahmen von Bund und Kantonen unterschiedlich aus. Da die Instandstellungskosten in Zukunft bei der Einkommenssteuer abziehbar sind, können sie bei der Berechnung der kantonalen Grundstückgewinnsteuer nicht mehr den Gestehungskosten zugerechnet werden. Das heisst konkret, dass das Einnahmenpotenzial der Grundstückgewinnsteuer steigt, während aufgrund der neu gewährten Abzüge die Einnahmen bei der Einkommenssteuer unter Umständen zurückgehen. Da der Bund keine Grundstückgewinnsteuer erhebt, ist auf Bundesebene mit Steuerausfällen zu rechnen. Über das Ausmass dieser Ausfälle bestehen keine Berechnungen, und darüber, wie solche Ausfälle zu finanzieren sind, hat man sich im Nationalrat nicht unterhalten, und auch der Bundesrat hat sich hierzu - zumindest bis jetzt - nicht geäussert.
Ihre WAK hat die Stossrichtung des Nationalrates mehrheitlich unterstützt. Hingegen hat sich Ihre Kommission noch Gedanken dazu gemacht, ob man die Abschaffung der Dumont-Praxis nicht dazu benutzen sollte, bei Instandstellungsarbeiten von vernachlässigten Liegenschaften gleichzeitig auch energetische Sanierungen zu fördern. Ein Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartementes, der zusammen mit dem Bundesamt für Energie erarbeitet wurde, hat die Möglichkeiten und die Grenzen eines solchen Vorgehens aufgezeigt. Da energiesparende Investitionen schon heute, also unter der geltenden Dumont-Praxis, zu 50 Prozent abgezogen werden können, stellte sich die Frage, inwiefern mit einer Differenzierung der Dumont-Praxis je nach erreichtem Energiestandard der Vollzug überhaupt noch handhabbar wäre und ob nicht neue Abgrenzungsschwierigkeiten entstehen würden. Ihre Kommission ist schliesslich mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zum Schluss gelangt, dass eine solche Differenzierung kaum vollzogen werden kann, und hat sich deshalb dem Beschluss des Nationalrates, die Dumont-Praxis sowohl auf Bundes- wie auf Kantonsebene abzuschaffen, angeschlossen. [PAGE 684]
Aufgrund der Diskussionen, die wir im Hinblick auf energetische Sanierungen und Steuerabzüge geführt haben, ist Ihre Kommission aber gleichzeitig zum Schluss gelangt, dass es sich lohnt, das heute geltende Abzugsregime für energetische Massnahmen einmal etwas genauer anzuschauen. Die Fragen stehen im Raum, inwiefern diese Abzüge überhaupt zielführend sind und ob sie die Wirkung, die man sich von ihnen erhofft, auch tatsächlich erzielen. Ihre Kommission hat deshalb das Finanzdepartement gebeten, ihr hierzu einen Bericht vorzulegen, der in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie und dem Bundesamt für Wohnungswesen erstellt wird. Ihre Kommission ist sich auch bewusst, dass die heute bestehenden Abgrenzungsprobleme zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen mit der Abschaffung der Dumont-Praxis nicht gelöst werden. Deshalb ist die Kommission immer noch der Meinung, dass mit einer echten Vereinfachung des Steuersystems mehr Probleme gelöst werden könnten, als wenn wir bestehende Steuerabzüge mit der Abschaffung der Dumont-Praxis ausdehnen. Das ist auch die Meinung einer grossen Mehrheit unseres Rates, die sich letzte Woche im Rahmen des Legislaturprogramms für ein deutlich vereinfachtes Steuersystem ausgesprochen hat. Insofern fällen wir heute einen Entscheid, auf den wir vielleicht schon bald wieder zurückkommen.
Ich bitte Sie namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.