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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-24

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat sich mit dieser Vorlage vor zwei Tagen beschäftigt und hat eine Differenz zu unseren Beschlüssen geschaffen. Speditiv, wie wir sind, sind wir bereits heute, nach nur zwei Tagen, bereit, Ihnen unsere Stellungnahme zu unterbreiten.

Ganz kurz - Sie wissen ja, dass die Ausgangssituation die folgende ist: Wir haben bei der seinerzeitigen Revision des BWIS drei Bestimmungen befristet, nämlich Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam. Wir haben dann wegen der schwachen verfassungsmässigen Grundlage Handlungsbedarf geortet und gesagt, dass etwas geschehen muss, damit diese Bestimmungen aufrechterhalten bleiben können. Der Bundesrat hat dann diesen Handlungsbedarf auch erkannt und die Sache aufgenommen. Er hat uns im vergangenen Jahr eine Botschaft unterbreitet, die einen sicheren Weg vorgezeichnet hat, nämlich: auf der einen Seite eine Bundeslösung für den Fall, dass es den Kantonen nicht gelingt, eine Konkordatslösung zu machen, und auf der anderen Seite eine Anpassung des Bundesgesetzes, also des BWIS, sollte die Konkordatslösung zustande kommen. Wir haben das dann beraten. In der Sommersession, am 4. Juni 2008, haben wir diese Vorlage so verabschiedet; wir haben beiden Wegen zugestimmt, in der Meinung, dass wir damit nicht irgendwo zwischen Tisch und Bank fallen. Was heisst das? Wir haben klar gesagt, dass wir die Konkordatslösung bevorzugen würden, dass wir aber - um sicher zu sein, dass nicht nichts geschieht - jetzt auf beiden Wegen marschieren.

Jetzt hat sich die Situation etwas verändert. Am 8. September 2008 ist ein Schreiben der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) eingegangen. Darin wird uns mitgeteilt, dass das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zustande kommt, wenn ihm zwei Kantone beigetreten sind. Dies ist mit dem beitritt von Appenzell Innerrhoden und St. Gallen der Fall. Somit tritt das Konkordat am 1. Januar 2010 in Kraft. Der Vorstand der KKJPD ist aufgrund des heutigen Standes der Ratifikation überzeugt, dass bis Ende 2009 der weit überwiegende Teil der Kantone oder gar alle dem Konkordat beigetreten sein werden. Da die breite Anwendung des Konkordates gesichert ist, bittet die KKJPD in ihrem Schreiben an die Kommissionen für Rechtsfragen, auf die Vorlage des Bundesrates zu einem Verfassungsartikel nicht einzutreten. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat dann Nichteintreten beantragt. Dem ist der Nationalrat gefolgt, indem er auf die Bundeslösung - das sind zwei Vorlagen: der Verfassungsartikel und die Revision des BWIS - nicht eingetreten ist und die andere Vorlage sistiert hat.

Jetzt geht es darum, dass wir uns mit dieser Situation auseinandersetzen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass unsere Kommission dem Rat beantragt, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Es geht jetzt, wie gesagt, nur um die Vorlagen 1 und 2, nämlich darum, nicht darauf einzutreten, weil es sich jetzt eben abzeichnet, dass die Konkordatslösung zustande kommt. Ich kann Ihnen noch ergänzend sagen - wir haben eine Liste -, dass neben diesen beiden Kantonen, die dem Konkordat bereits beigetreten sind und damit sichergestellt haben, dass dieses überhaupt zustande kommt, in 18 anderen Kantonen die Entscheidfindung unmittelbar bevorsteht oder mit dem Entscheid noch in diesem Quartal zu rechnen ist. Man kann also davon ausgehen, dass sich die überwiegende Mehrheit der Kantone bis Ende dieses Jahres positiv für die Konkordatslösung ausgesprochen haben wird.

Deshalb können wir diese Geschichte jetzt in dem Sinne bereinigen, dass ich Ihnen namens der Kommission beantrage, dass wir uns dem Nichteintretensentscheid für die Bundeslösungsvorlagen 1 und 2 anschliessen. Dann geht die Geschichte wieder an den Nationalrat für die Beratung der Vorlage 3, der "Schmalspurrevision" des BWIS.

Bürgi Hermann · Ständerat · 2008-09-24 | Lexipedia | Lexipedia