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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-24

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Die Frage der Streichung von Artikel 14 Absatz 3 des Heilmittelgesetzes war in den letzten Jahren mehrere Male ebenfalls Gegenstand von Diskussionen in der SGK. Im Nachgang zu einem am 27. April 2007 vom Departement des Innern einverlangten Bericht - Frau Sommaruga hat teilweise daraus zitiert - hat dann die Kommission die Behandlung dieser Frage in ihrer Sitzung vom Februar 2008 auf die zweite Revisionsetappe des Heilmittelgesetzes verschoben, für welche das Vernehmlassungsverfahren im Jahre 2009 ansteht. Gerade angesichts der Tragweite und der Auswirkungen einer blossen Streichung von Absatz 3 scheint es mir notwendig zu sein, bei den interessierten Stellen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Die WAK schlägt nun ohne weitere Vorkehren die Aufhebung von Absatz 3 vor. Richtig ist, dass damit die Swissmedic, deren Aufgaben wir ganz sicher, auch nach der heutigen Debatte, überprüfen müssen, nur noch die Aufgaben im gesundheitspolizeilichen Bereich wahrzunehmen hätte. Die Durchsetzung von immaterialgüterrechtlichen Ansprüchen würde damit einzig - das ist richtig - auf das zivilrechtliche Verfahren konzentriert. Damit wird aber - das ist meine Lesart - die heutige Position des Patentinhabers bei Medikamenten geschwächt, da es keine vorgängige Kontrolle mehr durch die Swissmedic gäbe. Es geht bei Absatz 3 ja um die erleichterte Zulassung. Damit wird quasi kollateral der Patentschutz gerade der forschenden Firmen im Medikamentenbereich nicht mehr voll gewährleistet.

Ich unterstütze daher den Antrag Gutzwiller und plädiere dafür, dass man diese Streichung tatsächlich eingehend abklärt und die Frage dann im Jahre 2009 aufnimmt.

Schwaller Urs · Ständerat · 2008-09-24 | Lexipedia | Lexipedia