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Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-24

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, den Antrag Gutzwiller abzuweisen. Herr Gutzwiller selbst hat ja gesagt, er sehe, dass Absatz 3 eigentlich systemfremd sei, dass dies nicht zu den gesundheitspolizeilichen Aufgaben der Swissmedic gehört. Die Swissmedic macht hier etwas, was ihr wirklich nicht auf den Leib geschrieben ist. Nun wird gesagt, man müsse das Öffentlichkeitsprinzip zur Anwendung bringen. Aber das Öffentlichkeitsprinzip gilt ohnehin, ausdrücklich auch für die Swissmedic. Oder es wird gesagt, das Verfahren sei zu wenig transparent gestaltet. Ja, dann haben wir das Zulassungsverfahren zu überdenken, aber nicht zu regeln, dass die Swissmedic noch diese Einzelaufgabe, dass sie noch Patentschutzaufgaben zu übernehmen hat. Ich glaube, hier sollten wir die Dinge nicht vermischen.

In der SGK haben wir uns schon verschiedentlich über dieses Problem unterhalten. Der Bundesrat hat Absatz 3 seinerzeit nicht einmal gewollt. Wir haben ihn dann hineingenommen, aber das ist noch nicht so lange her, und bewährt hat sich dieses Verfahren nicht. Also kann man jetzt nicht [PAGE 709] kommen und sagen, das sei überstürzt, wir müssten warten, bis wir ohnehin wieder einmal eine Revision des Heilmittelgesetzes, die Revision 2, vornehmen. Ich glaube, der Moment ist da, wir können den Absatz hier aufheben. Ich bin natürlich durch die Ausführungen unserer ehemaligen Kollegin Beerli schon etwas hellhörig geworden, als sie bei uns von der Überlastung der Swissmedic gesprochen und wirklich darüber geklagt hat. Ich war ja schliesslich früher einmal Vorstandsmitglied bei der IKS, als die IKS noch die Rolle der Swissmedic gespielt hat. Wenn man Entlastungen bei der Swissmedic erreichen will, wenn man ein rascheres Verfahren will, ohne einfach wieder Personal aufzustocken, dann müssen wir doch die Swissmedic von sachfremden Aufgaben entlasten. Hier haben wir die Gelegenheit.

Ich bitte Sie wirklich, hier mit der Kommission zu stimmen.