David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-24
Wortprotokoll
Es ist sehr interessant, diese Debatte zu verfolgen. Sie wirft, wie das von verschiedenen Seiten gesagt wurde, tatsächlich auch fundamentale Fragen auf, nämlich die fundamentale Frage, ob man überhaupt der Meinung ist, ein freier Warenhandel diene der Volkswirtschaft und dem Wohlstand. Das ist die fundamentale Frage. Dienen Importmonopole dem Wohlstand der Bevölkerung mehr als der freie Warenhandel? Ich bin tatsächlich überrascht, dass hier dermassen stark die Auffassung vertreten wird, Importmonopole seien für die Bevölkerung besser als der freie Warenhandel. Ich sage offen und ehrlich: Ich kann diese Meinung überhaupt nicht teilen. Es wird dann mit Einzelzahlen gefochten, mit Einzelproduktwerten usw. Damit kann man fechten, aber man kommt nicht um den Grundsatzentscheid herum, für welche Grundposition bezüglich Wirkung auf den Wohlstand der Bevölkerung man eintritt.
Kollege Hannes Germann hat jetzt z. B. am Schluss mit Blick auf die Finanzindustrie gesagt, wir sollten ja nicht dieselben Sündenfälle begehen. Er hat damit eigentlich das Erheben von Abgaben als gleich schädlich hingestellt wie den Wettbewerb im Warenhandel. Das ist für mich wirklich ein Vergleich, den ich ehrlich nicht nachvollziehen kann. Abgaben können tatsächlich schädlich sein. Aber freier Warenhandel ist vom Grundsatz her für den Wohlstand positiv. Ich glaube, wenn wir an dem rütteln, dann rütteln wir an ganz fundamentalen Dingen unserer Marktwirtschaft, die wir in unserem Land haben und die auch ein wesentlicher Grund für den Wohlstand der Bevölkerung sind.
Es wurde auch argumentiert, freier Warenhandel und der Verzicht auf Importmonopole seien schädlich für die Forschung. Auch das kann ich nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach lebt Innovation eben genau vom Wettbewerb und natürlich auch vom Preiswettbewerb. Standorte, die Innovation unter geschützten Bedingungen betreiben, setzen ihre Ressourcen oft falsch ein. Sie kommen dazu, Dinge zu erforschen oder zu entwickeln, die nachher am Markt keinen Bestand haben, weil sie auf Preisschutzmechanismen vertrauen, die ihnen dann schon die Preise für die Produkte bringen, die sie entwickelt haben.
Ich sehe es gerade umgekehrt: Der Wettbewerb lenkt die Forschung in die richtigen Kanäle, die Forschung wird dann auf Produkte gelenkt, die - in unserem Fall - auf dem europäischen Markt marktfähig sind und die man auch absetzen kann. Das ist wirklich ein volkswirtschaftlicher Grundsatz. Ich weiss nicht, wie es allen anderen geht, die das als Studenten einmal gelernt haben, aber mir ist es geblieben. Der Wettbewerb ist das beste Mittel, um dafür zu sorgen, dass die Ressourcen optimal eingesetzt werden, gerade auch in der Innovation. Daher habe ich effektiv sehr grosse Mühe, diese Optik zu verstehen; ich habe sehr grosse Mühe damit, dass man aus dem freien Warenhandel grundsätzlich Schädliches für diese beiden Positionen ableitet: für den Wohlstand der Bevölkerung einerseits, für die Forschung, Entwicklung und Innovationskraft eines Landes andererseits.
Frau Forster hat ausgeführt, es sei gerechtfertigt, dass die Alleinimporteure eine Zusatzrente hätten, man müsse ihnen eine solche zugestehen. Das Patentrecht gibt dem Erfinder einen Rechtsanspruch, einen Anspruch darauf, aus seinem Produkt einen Verdienst zu generieren. Das ist richtig, da stehe ich voll dahinter. Aber hier geht es ja nicht mehr um den Schutz der Innovation, sondern um den Schutz des Vertriebs, d. h., wir gestatten dem Inhaber des Patentes - dieser ist ja sehr oft nicht der Erfinder, sondern irgendein Händler -, dass er das Produkt durch ein Importmonopol in einem bestimmten Land, hier vor allem in der Schweiz, vertreiben kann. Ich denke nicht - da bin ich anderer Meinung -, dass es einen legitimen Anspruch auf Importmonopole gibt, für die der Konsument bezahlen muss. Da habe ich eine fundamental andere Auffassung: Die Zusatzrente, die Sie für gerechtfertigt erachten, erachte ich für nicht gerechtfertigt. Der Importeur muss sich in unserem Land dem Preiswettbewerb aussetzen. Wir müssen von den Alleinimportstrukturen wegkommen und eine Wettbewerbsstruktur für die Importpreise und Importgüter erstellen.
Es gibt verschiedene Meinungen zur Frage, wer denn der Profiteur ist. Man kann darüber streiten, es ist vielleicht ein Detail. Es wird immer wieder gesagt, die Schweizer seien diejenigen, die Geld verlieren, wenn wir diese Importmonopole aufheben. Ich bin der Meinung, es verhalte sich anders. [PAGE 696] Es sind vor allem die Ausländer, die von diesen Monopolen in hohem Masse profitieren, wenn sie auf dem Schweizer Markt Preise durchsetzen können, die sie auf dem europäischen Markt nicht durchsetzen können, weil dort diese Monopolregelung nicht gilt.
Ich möchte noch etwas zur Frage der Einseitigkeit sagen; es wurde von verschiedenen Stellen auch die Frage aufgeworfen, ob das in Ordnung sei. Wenn man genau analysiert, wie eigentlich die Situation ist, wenn wir es einseitig machen - es wäre übrigens analog zum Cassis-de-Dijon-Prinzip -, muss man sehr aufpassen, wenn man jetzt sagt, "einseitig" sei aus der Sicht der Schweiz, aus unserer Interessenlage, ein Nachteil; dann würde sich das auch auf die Situation beim Cassis-de-Dijon-Prinzip übertragen. Ich bin der Meinung, dass es nicht so ist; ich bin der Meinung, dass mit der einseitigen Regelung die Schweizer Exporteure einen Vorteil auf dem EU-Markt haben und dass es für die EU-Importeure auf dem Schweizer Markt keinen Unterschied macht, ob Sie die Regelung hier gegenseitig oder einseitig treffen. Mit der einseitigen Regelung liegt der Vorteil am Schluss bei den Schweizer Exporteuren auf dem EU-Markt.
Jetzt kann man sagen: Wir wollen das nicht, wir wollen, dass die Schweizer Exporteure keinen Vorteil auf dem EU-Markt haben. Das ist für mich - das muss ich sagen - keine Interessenposition, die ich vertreten muss. Und ich glaube auch, dass davon niemand einen Nutzen hat. Von daher gesehen ist die einseitige Regelung, genau gleich wie das Cassis-de-Dijon-Prinzip, für uns Schweizer ein Vorteil und nicht ein Nachteil.
Der Gewerbeverband - da kommen wir zu einem weiteren Punkt, den KMU - hat dies zu Recht auch erkannt. Er steht auch hinter dieser Lösung, zu Recht, weil er genau weiss, dass die KMU in der Schweiz in der Güterbeschaffung für ihre Produkte extrem von den Alleinimporteuren abhängig sind. Diese KMU dürfen sich nicht auf dem europäischen Markt mit Gütern zu den Preisen eindecken, welche für sie am vorteilhaftesten sind. Die vielen KMU, welche Güter beschaffen müssen - weitaus der grösste Teil muss Güter beschaffen; diese KMU sind in dem Sinn Konsumenten, als sie einkaufen, um ihre Produkte herzustellen und um Wertschöpfung in der Schweiz zu erbringen -, leiden unter den Alleinimportstrukturen, die wir in der Schweiz haben. Sie können ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen und nicht jene Produkte für die Fertigung aussuchen, welche mit den besten Preisen verbunden sind. Ich kann auch die Auffassung nicht teilen, nach der wir hier in irgendeiner Form etwas gegen die KMU machen. Das Gegenteil ist der Fall: Die KMU werden bezüglich der Fertigung und der Dienstleistungen, die sie in der Schweiz und im Ausland erbringen, stark von den niedrigeren Beschaffungskosten profitieren.
Schliesslich, da gebe ich Hannes Germann Recht, kann man über diese Ausnahmeregelung diskutieren. Ich möchte aber doch festhalten, dass es keine Ausnahme für die Pharmaindustrie ist, sondern es ist eine Ausnahme für Güter mit staatlich fixierten Preisen. Wenn wir das nicht mehr wollen - und ich hoffe, Hannes Germann macht dann mit -, dann hören wir auf mit dieser staatlichen Fixierung der Preise im Pharmabereich! Das ist der richtige Weg. Da finden Sie sofort meine volle Unterstützung, wenn wir im Pharmabereich zu Vertragspreisen übergehen und sagen: Hier werden Verträge ausgehandelt, und das Ergebnis wird, wie beispielsweise bei den Ärzten, vom Staat genehmigt. Das wäre der viel bessere Weg als die staatliche Preisfestlegung. Vorderhand aber haben wir das, und diese Preise sind fixiert.
Es wird mit Recht, das verstehe ich auch, der Fall Griechenland erwähnt. Wenn die Griechen - die griechische Regierung, der griechische Gesundheitsminister - irgendwelche Preise festsetzen und nachher auf diesem Markt eingekauft wird und diese Güter nachher in andere Länder exportiert und auch in die Schweiz importiert werden, dann kann man wirklich darüber diskutieren, ob das in Ordnung ist, dass die Güter aus einem Markt kommen, wo überhaupt kein Wettbewerb besteht. Die Pharmaindustrie muss dort Preise akzeptieren, die nichts mit Marktpreisen zu tun haben. Aber die Pharmaindustrie ist dann auch in allen Ländern betroffen, wo einigermassen marktnahe Preise festgelegt werden. Es betrifft also nicht nur jene Länder, wo effektiv der Gesundheitsminister die Preise einfach durch staatliche Verfügung festlegt.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen, vor allem aus der fundamentalen Überlegung heraus, dass der freie Handel der Schweiz und für den Wohlstand unseres Landes grosse Vorteile bringt.
Ich möchte jetzt hier nicht mehr auf die Einwände wegen des internationalen Rechtes eingehen; das haben wir einlässlich in der Kommission diskutiert. Ich möchte einfach deponieren, dass Artikel 6 des Trips-Abkommens uns das erlaubt, was wir jetzt machen; das ist uns nicht verboten, wir sind hier frei. Wir haben auch das Freihandelsabkommen abgeschlossen, wir haben die bilateralen Verträge abgeschlossen, wir haben mit verschiedenen Verträgen eine Binnenmarktstruktur mit dem europäischen Markt aufgebaut: Das müssten wir alles streichen und sagen, das alles dürfe man nicht!
Ich warne davor, diese Argumentation zu brauchen, wir schiessen uns in die eigenen Knie. Wir müssen, wenn man weiter so argumentiert, dann auch hinterfragen, ob wir überhaupt Cassis de Dijon machen dürfen. Wir legen uns selbst Fesseln an, die uns das internationale Recht nicht anlegt. Solche Regeln hat noch nie ein Gerichtshof aufgestellt, und man kann sie in diesem Sinne auch nicht aus den Verträgen herauslesen. Daher, finde ich, sollte man diese Argumentation - wie das übrigens auch in der Kommission zum Ausdruck gekommen ist - nicht bringen, denn dies wäre letztlich zum Nachteil unserer internationalen Wettbewerbsposition, die wir als Schweizer Exporteure haben.