Lexipedia

Leumann Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-24

Wortprotokoll

Ich gestehe, dass ich den Entscheid unserer WAK nicht verstehe. Ich werde, ich kann es vorwegnehmen, die Minderheit unterstützen.

Im Gegensatz zum Nationalrat hat sich unsere WAK für einen Systemwechsel hin zur einseitigen Einführung der regionalen Erschöpfung ausgesprochen. Dabei wird bewusst die Verletzung eines für unser Land wichtigen Bereichs, nämlich des WTO-Rechtes, in Kauf genommen. Wenn nun die WAK-SR auf ein ihres Erachtens kleines Klagerisiko hinweist, bedeutet das meines Erachtens ein Spiel mit dem Feuer. Sie stellt sich damit gegen den Willen des Bundesrates und des Nationalrates, die sich für eine auf dem bestehenden Patentrechtssystem basierende Öffnung ausgesprochen haben. Bundesrat und Nationalrat tragen jedoch dem Innovationsschutz, der WTO-Verträglichkeit und der Notwendigkeit einer Verhinderung von negativen Signalen auf internationaler Ebene Rechnung. Aus wirtschaftlicher Sicht sind diese Punkte zu wichtig, als dass sie bewusst missachtet werden dürften. Die Schweiz fordert andere Staaten regelmässig zur Einhaltung der Bestimmungen des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (Trips) auf. Das heisst, unser Land ist stets Bittsteller, wenn es um den Schutz des geistigen Eigentums geht. Es ist deshalb unverständlich und möglicherweise auch etwas blauäugig, wenn mit der Einführung der regionalen Erschöpfung im Patentrecht sowohl das Trips- als auch das Gatt-Abkommen verletzt werden - und der Kommentar dazu lautet, man schätze das Klagerisiko gering ein.

Was sind nun die Vorteile der Lösung gemäss Bundesrat? Das Importverbot für patentgeschützte Güter wird auf den Kerngehalt beschränkt. Das heisst, die nationale Erschöpfung gilt dort, wo Innovation wichtig ist; die internationale Erschöpfung gilt dort, wo Innovation eine geringe Bedeutung hat und die Interessen der Konsumenten höher zu gewichten sind, wie zum Beispiel bei den Lebensmitteln oder im Dienstleistungsbereich. Das heisst, die preistreibenden Faktoren liegen nicht im Patentrecht.

Die Preise der Medikamente werden aber ohnehin durch einen staatlichen Regulierungsmechanismus festgesetzt. Bei den Medikamenten haben wir deshalb keinen freien Wettbewerb. Die Möglichkeit von Parallelimporten könnte aber schlussendlich - trotz der Ausnahme - unserem Pharmastandort schaden. Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass diese Pharmafirmen sechsmal so viel für Forschung ausgeben, wie sie in der Schweiz Umsatz erzielen. Bei Gütern, die nicht innovativ sind, gilt mit der internationalen Erschöpfung die gleiche liberale Regel wie im Marken- und Urheberrecht. Bei Nahrungsmitteln, bei denen die Preisdifferenz zum Ausland grösser ist, stellt das Patent üblicherweise kein Importhindernis dar. Eine einseitige Einführung der regionalen Erschöpfung ist völkerrechtswidrig; es wird das Trips-Abkommen verletzt. Klageberechtigt sind EWR- und EG-Staaten. Auch das Gatt-Abkommen wird verletzt. Klageberechtigt sind da Drittstaaten ausserhalb des EG-/EWR-Raums. Hier, meine ich, ist das Klagerisiko gross. [PAGE 690]

Für unser Land, das jeden zweiten Franken im Export verdient, ist es gefährlich, internationales Handelsrecht zu brechen. Es stünde folgende Möglichkeit offen: die autonome Einführung der internationalen Erschöpfung; damit würde der Reimport von Medikamenten und Maschinen, z. B. aus Afrika, möglich, und so hätten wir denkbar schlechte Karten bei Verhandlungen. Die EU könnte auf die Idee kommen, patentgeschützte Güter mit der Zinsbesteuerung zu verknüpfen. Ich meine, wir sollten unbedingt zwischen Innovation und Missbrauch des Patents unterscheiden. Gerade unser Land müsste seine vielen KMU, die qualitativ hochwertige und innovative Produkte exportieren, schützen und nicht die Massenware aus Billiglohnländern. Innovationen brauchen Investitionen; investiert wird nur, wenn Gewinne möglich sind. Wenn in unterschiedlichen Märkten unterschiedliche Preise verlangt werden, mag das zwar die Konsumenten stören - das verstehe ich -, aber unsere Konsumentinnen und Konsumenten sind auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie arbeiten nur zu Konditionen, wie wir sie in der Schweiz haben, und nicht zu Konditionen, wie sie in Afrika oder im Fernen Osten an der Tagesordnung sind.

Gestatten Sie mir noch eine Frage, Frau Bundesrätin. Das Modell, wie es die vorberatende Kommission präsentiert, bringt eine Vielzahl von Erschöpfungsregimes mit sich: die regionale Erschöpfung als Regel, die nationale Erschöpfung für Produkte mit staatlich festgelegten Preisen, die internationale Erschöpfung gemäss Landwirtschaftsrecht. Neben der regionalen Erschöpfung gibt es auch noch Erschöpfung ausserhalb des EWR-Raums für Produkte, bei denen die Patente von untergeordneter Bedeutung sind. Schliesslich gibt es neben der nationalen Erschöpfung auch noch Erschöpfung ausserhalb des EWR-Raums für patentgeschützte Produkte, deren Preise staatlich festgelegt sind und bei denen das Patent von untergeordneter Bedeutung ist. Das sind nicht weniger als fünf Erschöpfungsregimes. Einfache Gesetzgebung, Rechtssicherheit stiftende Gesetzgebung sieht meines Erachtens anders aus. Es würde mich interessieren, wie der Bundesrat dieses Modell beurteilt.