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Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-12-13

Wortprotokoll

In der Tat hat dieses Problem Ihren Rat beschäftigt. Es war eine ziemlich lebhafte Diskussion, wenn ich mich richtig erinnere. Sie haben damals beschlossen, den Anträgen des Bundesrates nicht zu folgen.

Nach der geltenden Regelung unterliegen ja Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Selbstvorsorge einer gesonderten Besteuerung, nicht mit dem übrigen Einkommen zusammen. Die Steuer wird zu einem Fünftel der ordentlichen Tarife berechnet. Hier haben wir im Stabilisierungsprogramm eine neue Regelung vorgeschlagen - die Hälfte des Normaltarifs, auch gesondert -, mit der Begründung, man wolle die Kapitalbesteuerung für solche Fälle nicht privilegieren. Es hat dann eine riesige Diskussion gegeben. Die Steuerverwaltung hat noch einmal Rechnungen angestellt und ist dann zum Schluss gekommen, dass man im Zusammenhang betrachtet - nicht nur gesondert, sondern mit kantonaler Besteuerung und Mittelbesteuerung usw. - nicht pauschal sagen kann, diese Besteuerungsart privilegiere Kapitalleistungen gegenüber Renten. Sie haben das ja auch angedeutet: Es war für uns damals nicht sehr angenehm, dass diese Rechnungen, die wir im Nachhinein machten, eigentlich unsere eigene These, zumindest partiell, widerlegten. Es ist richtig, dass dort, wo neben Leistungen aus der Vorsorge noch ein übriges, höheres Einkommen bezogen wird, ein Steuervorteil besteht. Aber im Normalfall kann man nicht sagen, es sei eine bevorzugte Besteuerung. Das ist der Grund dafür, dass Sie dann - ich glaube mit klarer Mehrheit - anders entschieden haben. Der Bundesrat war jetzt, als er diesen Vorstoss überprüft hat, der Meinung, man solle nicht nach so kurzer Zeit etwas entgegennehmen, das von Ihrem Rat selber sehr eindeutig anders entschieden worden sei. Sie haben damals einen [PAGE 1525] anderen Willen bekundet. Herr Rechsteiner, auch wenn wir wieder etwas Vergleichbares brächten, würde dem hier wahrscheinlich ein ähnliches Schicksal zuteil werden.

Ich selber bin auch der Meinung, dass eben die neuesten Zahlen die damalige pauschale Haltung etwas widerlegt haben. Deshalb meinen wir, dass man etwas, was eigentlich vor kurzer Zeit in diesem Rat eindeutig entschieden worden ist, nicht nochmals aufwärmen soll.

Das ist der Grund dafür, weshalb Ihnen der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.