Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-13
Wortprotokoll
Der Umfang der beruflichen Vorsorge fällt immer stärker ins Gewicht. Die Kapitaldeckung der Pensionskassen beläuft sich bald auf 500 Milliarden Franken. Dazu kommen die grossen Beträge in der dritten Säule.
Die Motion Jans verlangt, dass bei der Auszahlung von Leistungen die Renten und die Kapitalbezüge gleich behandelt werden. Heute ist es so, dass die Renten gegenüber den Kapitalbezügen steuerlich deutlich benachteiligt sind. Dies gilt vor allem bei den höheren Einkommen. Wir meinen, der Zweck der beruflichen Vorsorge sei die Fortsetzung der gewohnten Lebensweise. So ist es in der Bundesverfassung festgelegt.
Wir stellen fest, dass heute unter dem Titel "Zweite Säule" immer mehr eine blosse Vermögensanlage getätigt wird, die mit dem eigentlichen Zweck der Fortsetzung der gewohnten Lebensweise immer weniger, dafür aber mit Steueroptimierung sehr viel zu tun hat. Uns stört, dass in diesem Fall die kleinen Einkommen steuerlich benachteiligt werden. Ihre Renten müssen in der Regel versteuert werden, und auch die Kapitalbezüge werden zum gleichen Satz wie die Renten besteuert, während die grossen Einkommen in sehr grossem Umfange Gelder zur Seite legen, die nichts mehr mit Vorsorge zu tun haben und vom Staat steuerlich ausserordentlich privilegiert werden. Es ist so, dass dabei nicht nur die Einsparung bei den Bundessteuern, sondern auch diejenige bei den kantonalen Steuern einschenkt.
Wenn man sich die zweite Säule insgesamt ansieht, mündet das Ganze in ein Zwei-Klassen-System. Wir haben in den unteren Einkommensklassen rund 500 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wegen des Koordinationsabzuges überhaupt nicht versichert werden. Sie haben keine Steuerbefreiung, sie erhalten keine Arbeitgeberbeiträge und profitieren damit in keiner Weise vom System. Wir haben dann die Mittelschicht, die normal versichert ist und unabhängig vom Auszahlungsmodus Steuern bezahlt. Und wir haben vielleicht 5 bis 10 Prozent sehr vermögende Personen, die die zweite Säule aus rein steuerlichen Gründen benutzen, um dort viele Hunderttausende bis zu einigen Millionen Franken - vor Besteuerung geschützt - zu "versorgen".
Wir meinen, dies sei unangemessen und widerspreche dem Verfassungsziel der Fortsetzung der gewohnten Lebensweise. Sie können im Alter von 70 oder 80 Jahren 100 000 oder 200 000 Franken Kapitalauszahlung pro Jahr nicht mehr sinnvoll verwenden. Deshalb ist es Aufgabe des Bundes, auf dem Verordnungs-, aber auch auf dem Gesetzesweg Vorkehrungen zu treffen.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass das EFD im Rahmen des Stabilisierungspaketes bereits einmal einen Anlauf genommen hat. Dabei ist auch offen gelegt worden, wie gross diese steuerlichen Vorteile eigentlich sind. Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass der Finanzminister eigentlich willens war, Abhilfe zu schaffen. Wir meinen aber, dass das Ziel mit den getroffenen Vorkehrungen noch nicht wirksam erreicht worden ist.
Wir bitten Sie deshalb um Überweisung der Motion, damit der Bundesrat bei der nächsten Gelegenheit eine Korrektur vornehmen kann.