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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-29

Wortprotokoll

Bei Artikel 185a gibt es eine Differenz, die wir aufrechterhalten wollen. Der Nationalrat will mit dieser Bestimmung Privatgutachten in den Katalog der Beweismittel aufnehmen. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung sind Privatgutachten aber keine eigentlichen Beweismittel, sondern Parteibehauptungen, wobei die Grenzen natürlich fliessend sind. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung kann und muss der Beweiswert eines Privatgutachtens derart abgeschwächt werden, dass man nicht mehr weit von einer besonders substanziellen Parteibehauptung entfernt ist. Die Streichung dieser Bestimmung hindert Parteien nicht daran, Privatgutachten einzureichen. Die Gerichte können diese Gutachten lesen und damit machen, was sie wollen. Wenn man die Privatgutachten aber hier unter den Beweismitteln aufführt, gibt man ihnen einen falschen Stellenwert, denn die Gutachter richten sich immer nach ihren Auftraggebern.

Wir beantragen Ihnen deshalb Streichung dieser Bestimmung; wir haben einen entsprechenden Antrag unseres Kollegen Bürgi angenommen.

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