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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-29

Wortprotokoll

Diese Änderung betrifft die Frage, wie die paritätischen Schlichtungsbehörden zusammengesetzt sein sollen beziehungsweise inwieweit der Bund in der ZPO verbindliche Vorschriften machen soll. Die Rechtslage ist in den Kantonen sehr unterschiedlich. Der Nationalrat will für die Schlichtungsbehörden lediglich die Geschlechterparität vorschreiben und den Rest den Kantonen überlassen. Ihre Kommission ist der Auffassung, das Feld sei ganz den Kantonen zu überlassen, da diese mit der Umsetzung der neuen Vorschriften schon genug zu tun haben. Die Kommission hat einem [PAGE 728] entsprechenden Antrag von Kollege Recordon auf Festhalten zugestimmt.