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Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-13

Wortprotokoll

Die grosse Mehrheit der Kommission lehnt die Parlamentarische Initiative Zisyadis aus rechtlichen, staatspolitischen und politischen Gründen ab.

Die rechtlichen Vorbehalte bestehen einmal darin, dass überhaupt keine Dringlichkeit für diese Art von Masseneinbürgerung besteht. Nach unserem Verfassungsverständnis besteht Dringlichkeit dann, wenn ein gesetzgeberisches Verfahren keinen zeitlichen Aufschub verträgt. Noch schwerer wiegt aber, dass diese Initiative keine Verfassungsgrundlage hat. Bei uns ist nicht der Bund abschliessend für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern zuständig, sondern die jeweilige Wohnsitzgemeinde und der Kanton. Insofern greift die Parlamentarische Initiative Zisyadis in das Recht der Kantone ein, das Einbürgerungsverfahren zu regeln.

Artikel 38 Absatz 2 BV besagt denn auch deutlich, dass der Bund nur Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone erlassen darf. Die Initiative verlangt also eine Verfassungsänderung. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist nicht bereit - auch nicht bei einem einmaligen Einbürgerungsakt -, in die Kompetenz der Kantone einzugreifen.

Damit kommen wir zu den staatspolitischen Überlegungen: Die Initiative ist eine provokative Antwort auf die Vorfälle in Emmen und anderen Gemeinden, wo die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern bestimmter Ethnien in diesem Jahr verweigert wurde. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass zwar jedes Land grundsätzlich frei ist, selber zu bestimmen, wer in welchem Verfahren eingebürgert wird. Auch wir können daher gewisse Auflagen bezüglich Aufenthaltsdauer, Sprachkompetenz usw. machen. Allerdings müssen die Einbürgerungsverfahren rechtsstaatlichen Anforderungen genügen und den Grundwerten unserer Verfassung entsprechen. Dazu gehört nicht nur, dass die Gesuche innert nützlicher Frist vom Bund zu behandeln sind, sondern auch, dass die Einbürgerungen als Verwaltungsakte zu begründen und justiziabel sind. Mit der Begründungspflicht wird sichergestellt, dass keine sachfremden Gründe wie Nationalität, Religion oder Name quasi hinter vorgehaltener Hand den Ausschlag für die Ablehnung geben. Derartige Ablehnungsgründe verletzen zudem unser Diskriminierungsverbot.

Der Bundesrat hat die Revision des Bürgerrechtsgesetzes wie auch die erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern ins laufende Legislaturprogramm aufgenommen. Ihre Kommission begrüsst ausdrücklich, [PAGE 1540] dass die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe noch Ende Jahr veröffentlicht werden und dass nach der Vernehmlassung im nächsten Jahr mit einer Vorlage des Bundesrates zu rechnen ist.

Damit ist aber auch gesagt, dass die Frage der Einbürgerung nicht mit einem - wenn auch gut gemeinten - Schnellschuss geregelt werden kann und darf. In diesem Sinne bestünde die Gefahr, dass die Umsetzung der Initiative als ein einmaliger Gnadenakt missverstanden werden könnte. Damit sind wir bei den politischen Vorbehalten angelangt.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist davon überzeugt, dass die Parlamentarische Initiative Zisyadis politisch nicht akzeptiert würde. Sie stellt eine unverhältnismässige Antwort auf Emmen und andere Gemeinden dar, deren Einbürgerungspraktiken kritisch zu hinterfragen sind. Aber - auch das darf nicht übersehen werden - die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger setzt sich an Gemeindeversammlungen und bei Urnenabstimmungen sachlich mit Einbürgerungen auseinander. Diese Bürgerinnen und Bürger verdienen es, respektiert zu werden.

Zudem besteht die Gefahr, dass die Initiative geradezu kontraproduktiv wäre. Wenn 600 000 Ausländerinnen und Ausländer in der Folge tatsächlich von der Initiative, so sie umgesetzt werden könnte, Gebrauch machen könnten und wollten, wird damit Fremdenfeindlichkeit nicht etwa abgebaut, sondern eher noch angeheizt. Auch das eindeutige Ergebnis der 18-Prozent-Initiative darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Akzeptanz von Ausländerinnen und Ausländern nicht mit einem einmaligen, symbolischen Akt erzwingen lässt. Dazu braucht es vielmehr nachhaltige und vor allem zielkonforme Bestrebungen.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen aus diesen Überlegungen - der Entscheid kam mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung zustande -, der Parlamentarischen Initiative Zisyadis keine Folge zu geben.

Vallender Dorle · Nationalrat · 2000-12-13 | Lexipedia | Lexipedia