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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-30

Wortprotokoll

Wir kommen zur letzten Runde der Differenzbereinigung. In der zweiten Lesung hat sich der Ständerat mit 25 zu 18 Stimmen gegen Raucherbetriebe ausgesprochen. Der Nationalrat hat mit 89 zu 88 Stimmen entschieden, dass Gastwirtschaftsbetriebe und Nachtlokale auf Bewilligung hin als Raucherbetriebe geführt werden können, insoweit eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich oder unzumutbar ist.

In ihrer Sitzung vom letzten Dienstagmorgen hat sich die SGK mit 7 zu 5 Stimmen für einen Antrag ausgesprochen, gemäss welchem Restaurationsbetriebe als Raucherlokale bewilligt werden, wenn der Betrieb:

a. eine dem Publikum zugängliche Gesamtfläche von höchstens 80 Quadratmetern hat;

b. gut belüftet und nach aussen leicht erkennbar als Raucherlokal bezeichnet ist; und

c. nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, die einer Tätigkeit im Raucherlokal im Arbeitsvertrag zugestimmt haben.

Die 80 Quadratmeter umfassen die Gesamtfläche, welche dem Publikum zugänglich ist, das heisst gemäss den in der Kommission gemachten Ausführungen die Eingangshalle, den Schank-, Restaurations- und Barraum und auch die Toiletten. Ebenfalls wird davon ausgegangen, dass der ganze Betrieb höchstens 80 Quadratmeter umfasst, ob diese nun auf ein oder mehrere Stockwerke aufgeteilt seien. In Sachen Belüftung gelten für Raucherlokale die gleichen Vorschriften und Auflagen betreffend Luftqualität wie für Fumoirs. Schliesslich sei noch gesagt, dass in der Kommission ausgeführt wurde, dass rund ein Viertel, das heisst 25 Prozent, der Gastwirtschaftsbetriebe unter die Kategorie der Betriebe unter 80 Quadratmetern fällt.

Wir haben nun die Diskussion zu dieser Frage mehrmals geführt, und ich verzichte darauf, noch einmal alle Argumente aufzulisten. Die Mehrheit der Kommission versucht mit ihrem Kompromiss, einen akzeptablen Ausgleich zwischen Nichtraucherschutz und allgemeinem Rauchverbot zu schaffen, und lädt Sie ein, diese Sichtweise zu übernehmen und ihrem Antrag zuzustimmen.