David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-30
Wortprotokoll
Ich muss noch etwas zu den Kosten nachtragen, damit auch wirklich präzis gesagt wird, was diese Motion kostet.
Diese Motion kostet nach einem Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 6. Juni 2008 Folgendes: bei der direkten Bundessteuer 7 bis 8 Millionen Franken, bei den Kantonssteuern aller Kantone zusammen 20 bis 24 Millionen Franken und bei den Gemeindesteuern aller 3000 Gemeinden zusammen 15 bis 19 Millionen Franken - total 42 bis 51 Millionen Franken. Dabei ist der Mitarbeiter der Steuerverwaltung, der dies geschätzt hat, davon ausgegangen, dass keine Obergrenze festgelegt wird, dass es also eine nach oben offene Lösung ist. Wir haben dann aber ja noch den Auftrag aufgenommen, eine Obergrenze einzufügen. Mit anderen Worten: Bei einer Kompensation würde das schon beim Bund ein Kompensationsvolumen von 7 bis 8 Millionen Franken ausmachen. Insofern kann man das, so glaube ich, auch nicht mit den Beschlüssen von vergangener Woche vergleichen, bei denen es um mehrere Hundert Millionen Franken ging. Das jährliche Einkommenssteueraufkommen in der Schweiz beträgt insgesamt 45 Milliarden Franken. Ich möchte schon unterstreichen, was Kollege Stadler gesagt hat: Diese Steuern werden in diesem Lande primär vom Mittelstand bezahlt, von den mittleren Einkommensschichten. Die zahlen diese Steuern. 45 Milliarden Franken werden an Einkommenssteuern eingezogen. Wenn wir die Zahl anschauen, um die es bei dieser Motion effektiv geht, stellen wir fest, dass wir von einem Promille sprechen.
Ich möchte noch zu jenen Votanten etwas sagen, die finden, es müssten eben noch andere Wege angeschaut werden. Ich teile diese Meinung, und ich werde es auch unterstützen, wenn es dazu kommt, dass man andere Wege anschaut, ihre Effizienz beurteilt und abwägt, ob es etwas bringt oder nicht. Nicht teilen kann ich die Meinung, wir müssten nur für die bildungsfernen Schichten aktiv werden. Da bin ich total anderer Meinung. Es ist vorhin auch schon gesagt worden: Hier geht es um jene Schichten unserer Bevölkerung, die die Volkswirtschaft Schweiz tragen. Das ist das mittlere Kader, und das sind die Angestellten, die sich anstrengen, beruflich weiterzukommen, die in den Unternehmen sehr viel leisten [PAGE 763] und eigentlich auch die Leistungsträger unserer Volkswirtschaft sind. Um diesen Personenkreis geht es hier. Ich bitte Sie nochmals, diesen Personenkreis nicht gegen den Personenkreis der bildungsfernen Schichten auszuspielen.
Ich möchte auch betonen: Ich habe mich insbesondere bei der Arbeitslosenversicherung, aber auch bei der IV immer dafür eingesetzt, dass die Bildungsmassnahmen für Leute aus den bildungsfernen Schichten - die, wenn sie ausgestiegen sind, ja sehr oft auch grosse Mühe haben, wieder in den Beruf hineinzukommen - in diesen Versicherungszweigen entsprechend ausgebaut werden; die haben heute ja ein sehr grosses Ausmass erreicht. Ich bin auch nicht dagegen - ich unterstreiche das -, auch beim Weiterbildungsgesetz darüber zu diskutieren, wo noch Lücken bestehen, wo weitere Massnahmen angezeigt sind. Das ändert aber nichts daran, dass wir das dringende Problem und die Ungerechtigkeit, die hier bestehen, jetzt beseitigen müssen.
Daher bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.