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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-10-01

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen zunächst für die Debatte, in erster Linie selbstverständlich auch für die Erarbeitung des Gegenentwurfes. Beinahe alle Rednerinnen und Redner haben unterstrichen, wie weit die Interessen in diesen Fragen auseinandergehen. Umso bemerkenswerter erscheint mir, dass es Ihrer Kommission gelungen ist, einen Gegenentwurf zu formulieren, der Schutz und Nutzen in einer politischen Art und Weise berücksichtigt, die mehrheitsfähig zu sein scheint. In Zeiten, in denen in den Medien vor allem über politische Differenzen berichtet wird, ist es umso bemerkenswerter, dass in aller Stille auch solche politische Arbeit möglich ist.

Auch der Bundesrat hat es - es war aber in der letzten Legislaturperiode - versucht. Wir haben auch lange über einen Gegenentwurf diskutiert und haben es dann aufgegeben; gerade wegen des Auseinanderklaffens von Schutz und Nutzen haben wir am Schluss gesagt: Na ja, bleiben wir beim Nein zur Initiative. Aber wir wussten schon damals, dass es ein riskantes Spiel ist, denn es könnte bedeuten, dass die Initiative - an der, wie einige hier doch noch betont haben, nicht alle uneingeschränkte Freude haben - zu einem bösen Erwachen führt, vor allem zu einem bösen Erwachen derjenigen, die auch an der Produktion von Energie mit Wasser interessiert sind.

Sie haben es nun gewagt, sich in diese Arbeit zu stürzen. Ich möchte Ihnen dafür danken. Das Resultat ist auch in den Augen des Bundesrates sehr gut. Sie haben uns auch offiziell Gelegenheit gegeben, uns dazu zu äussern. Das haben wir getan - gut, die Frist war etwas kurz, aber es ist ja auch gut, wenn wir einmal etwas schneller arbeiten müssen. Der Bundesrat hat einige Änderungen angeregt; Sie haben auch darüber ausführlich diskutiert. Es verbleibt zwischen Ihnen und dem Bundesrat eine minimale Differenz, ein Differenzlein, das übrigens nicht einmal im Gesetzestext, sondern nur im Bericht zum Ausdruck kommt. Ich komme ganz kurz darauf zurück.

Sie haben natürlich das ganze Problem schon aufgegriffen, bevor die Initiative überhaupt eingereicht war, nämlich aufgrund der Motion Epiney 07.3311. Sie haben damals eine Subkommission eingesetzt, die sich intensiv um das Ganze gekümmert hat. Aber Sie haben bereits damals gesehen, wie schwierig es ist. Sie haben die Arbeit dann einstweilen auf Eis gelegt und sich direkt dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative gewidmet.

Nochmals: Der Bundesrat unterstützt diesen Gegenvorschlag, zunächst was die Revitalisierung und die naturnahe Gestaltung der Gewässer betrifft. Dass die Pflicht für die Kantone nicht um jeden Preis gelten soll, sondern eben nur dort, wo das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis herrscht - es sollen nur etwa 4000 von insgesamt 15 000 Kilometern revitalisiert werden -, scheint uns eine richtige Lösung zu sein. Ein wichtiges Element ist auch die Sicherung des Gewässerraums, nicht nur für die Ökologie, sondern eben auch für die Sicherheit im Bereich des Hochwasserschutzes und im Hinblick auf Ausbauten von Speicherkraftwerken zu Pumpspeicheranlagen, welche ja auch den entsprechenden Raum für zusätzliche Becken brauchen.

Verbunden damit ist die ganze Finanzierungsfrage. Diese haben Sie NFA-kompatibel gestaltet, ohne einen Eingriff in die kantonale Finanzhoheit vorzunehmen. Ich danke, dass Ihnen dieses Kunststück gelungen ist. Sie haben natürlich auch eine Mitfinanzierung des Bundes vorgesehen. Frau Sommaruga hat, wahrscheinlich aufgrund ihrer Erfahrungen, ihre Zweifel, ob der Bundesrat tatsächlich willens sei, diese Mitfinanzierung zu tragen. Ich verweise auf die Eingabe, die wir Ihrer Kommission gemacht haben, in der wir sogar ausdrücklich geschrieben haben, für diese Aufgabe sei keine Kompensierung vorgesehen. Diese Passage ist durchaus willentlich so geschrieben worden und ist uns nicht etwa per Irrtum aus der Feder geflossen. Ich kann das also hier durchaus bestätigen, und zwar liegt der Grund natürlich darin, dass der Bund durch seine frühere Siedlungs- und auch Wasserpolitik, was also die Verbauungen angeht, in einer grossen Mitverantwortung steht und für den schlechten Zustand der Gewässer auch seine Verantwortung hat.

Die einzige kleine Differenz - über die wir übrigens gar nicht abstimmen müssen, aber ich will sie erwähnt haben - betrifft die 65 Prozent Subventionierung. Da sind wir der Meinung, das solle ein Maximalsatz sein. Ihre Kommission ist der Meinung, das sei durchschnittlich zu berechnen. So ist es auch im Bericht geschrieben. Auch über diesen Bericht kann man ja jetzt nicht abstimmen, aber vielleicht werde ich das im Nationalrat nochmals zur Diskussion stellen. Unser Anliegen ist, dass es analog zu den anderen Gesetzen gemacht wird, wo wir auch einen Maximalsatz von 65 Prozent haben - damit wir also nichts Verschiedenes haben. Aber nochmals: An dem scheitert es also niemals - und wir stimmen ja auch nicht darüber ab.

Zu einem weiteren Punkt, Schwall und Sunk bei Wasserkraftwerken: Wir finden die Einschränkung auf hauptsächlich bauliche Massnahmen richtig. So kann der notwendige Regel- und Spitzenstrom weiterhin produziert werden, ohne die Versorgungssicherheit des Landes zu gefährden. Wir [PAGE 790] unterstützen auch den Finanzierungsbeschluss, den Sie gefasst haben, nämlich Entschädigung von 100 Prozent der Kosten bei den Sanierungsmassnahmen. Dazu ist zu sagen, dass die wohlerworbenen Rechte so - wenn Sie darauf pochen, dass der gesamte Betrag, also 100 Prozent, entschädigt wird und nicht nur 80 Prozent, wie sich die Bundesgerichtspraxis in diesen Fragen zum Teil entwickelt hat - natürlich garantiert sind.

Sie schlagen weiter vor, die Restwassermengen zu flexibilisieren. Diese Lockerungen gehen nun allerdings genau in eine andere Richtung als die Initiative, welche die Bestimmungen über die Restwassermengen stärken will; und es war diese Diskussion, die damals den Bundesrat bewogen hat, die Diskussion aufzugeben. Sie haben das jetzt durchgezogen; das ist gut so. Wir haben in unserer Anhörung diese Bestimmungen genau geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass die Mehrnutzung der Gewässer vor allem auch im Hinblick auf unsere Energiepolitik wichtig ist. Es gibt halt da Zielkonflikte, sogar innerhalb der ökologischen Diskussion. Wenn wir schon die Möglichkeit haben, die Wasserkraft als erneuerbare Energie zu fördern, wollen wir hier durchaus auf diesen Zug aufspringen. Auch wenn es jetzt in diesem Punkt der entgegengesetzten Richtung zu dieser Volksinitiative geht, scheint uns das sehr wohl vertretbar zu sein, auch gegenüber den Initianten, die ja schliesslich diesbezüglich auch eine grosse Sensibilität haben.

Was den Raumbedarf der Gewässer für die Revitalisierung angeht, sind wir ebenfalls einverstanden. In der Vernehmlassung wurde gefordert, es müsse Land für die Revitalisierung und für die Energieproduktion verfügbar sein; dazu seien Landumlegungen notwendig und es müsse auch landwirtschaftliches Land erworben werden können. Das ist so gut gemacht.

Wir sind also erfreut über diesen Gegenentwurf, der einen Kompromiss darstellt. Wir haben auch mit Freude zur Kenntnis genommen, dass sich alle Akteure - bis auf wirklich sehr, sehr wenige Ausnahmen - in der Vernehmlassung positiv geäussert haben. Ich bin froh, an Ihrem Projekt weiterarbeiten zu dürfen.

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