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Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-01

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich meine Interessenbindung darlegen: Ich bin Verwaltungsrat der Enalpin AG. Unser Kommissionspräsident hat die Vorlage im Detail vorgestellt; ich möchte mich auf ein paar allgemeine Bemerkungen beschränken.

Aufgrund des heutigen Zustandes der Gewässer besteht ein gewisser Handlungsbedarf. Diese Defizite können aber aus meiner Sicht zum grossen Teil im Rahmen der geltenden Gesetze behoben werden. Das sehen aber die Initianten und Initiantinnen der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" etwas anders. Mit dem Begehren der Initianten wird zwar dem Gewässerschutz Genüge getan, dies aber unter weitgehender Ausblendung der bestehenden sinnvollen Nutzung.

Die Initiative ist zu einseitig ausgestaltet, dies insbesondere - wie ich schon gesagt habe -, weil sie die Interessen der Wassernutzung zu wenig gewichtet. Sie ist auch zu kostenintensiv, und der Vollzug würde in gewissen Punkten äusserst schwierig.

Mit dem nun vorliegenden Gegenvorschlag werden unter Berücksichtigung von berechtigten Schutz- und Nutzungsinteressen ausgewogene Lösungen für die Probleme im Bereich Gewässerschutz gefunden. Dass die Vorlage die Balance zwischen Schutz und Nutzung so schlecht nicht gefunden hat, beweist die deutliche Mehrheit, die sich mit dem Gegenentwurf im Rahmen der breitabgestützten Vernehmlassung einverstanden erklärt hat.

In den Bereichen Revitalisierung der Gewässer, Verhinderung der negativen Auswirkungen von Schwall und Sunk und der Reaktivierung des Geschiebehaushaltes kommt der Gegenvorschlag den Initianten der Volksinitiative weitgehend entgegen. Im Gegenzug sieht die parlamentarische Initiative eine moderate - eine moderate - Lockerung der Restwasserbestimmungen vor. Diese Lockerung ist mehr als berechtigt, weil sie erstens die ökologischen Funktionen der Gewässer nicht schwerwiegend beeinträchtigt und zweitens die Produktion der elektrischen Energie aus Wasserkraft erhöht.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch wie die Vorredner daran erinnern, dass die eidgenössischen Räte mit der Revision des Energiegesetzes ein ehrgeiziges Ausbauziel für die erneuerbaren Energien beschlossen haben. Ihre Stromproduktion soll bis 2030 um mindestens - mindestens! - 5400 Gigawattstunden gesteigert werden, wobei alleine die Wasserkraft als wirtschaftlichste aller einheimischen erneuerbaren Energien mit 2000 Gigawattstunden mehr als ein Drittel an die Erreichung dieses Zieles beizutragen hat.

Die Einhaltung von ausreichenden Restwassermengen und die Problematik von Schwall und Sunk sind heute allseits anerkannt. Gerade unter dem Eindruck der ganzen Energiediskussion haben sich aber Massnahmen in diesem Bereich nicht ausschliesslich am Schutz, sondern gleichermassen an den Nutzungsinteressen zu orientieren. Die Wasserkraft verfügt über wichtige Vorzüge: Sie ist regenerierbar, sie ist grosstechnisch nutzbar, sie ist jederzeit abrufbar, und sie ist billig. Dank einem hohen Anteil günstiger Eigenproduktion in Form von Beteiligungen an Wasserkraftwerken können es sich z. B. die Elektrizitätswerke der Stadt Zürich leisten, 2009 die Stromtarife stabil zu halten und einen hohen Rabatt auszuschütten.

Abschliessend noch einmal: Der Gegenvorschlag der UREK-SR kommt den Initianten der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" weitgehend entgegen, und bei den Stellungnahmen stellt man einen grossen Konsens fest. Weitere Einschränkungen der erneuerbaren Wasserkraft wären angesichts der Energieproblematik nicht mehr verantwortbar, und wir stünden im Widerspruch zu den ehrgeizigen Zielen des Energiegesetzes zur Steigerung der Stromproduktion aus Wasserkraft bis 2030.

Ich möchte Ihnen den Gegenvorschlag der Kommission empfehlen.