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Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-10-02

Wortprotokoll

Also, ich bin jetzt nicht schuld, dass ich erst nach dem Bundesrat zu Wort komme. Aber es hat ja manchmal auch Vorteile, wenn man nach dem Bundesrat sprechen kann, vor allem bei der Ausgangslage, wie sie sich jetzt präsentiert. Ich habe mir natürlich wohl überlegt, als Nichtmitglied der SGK gegen diese mächtige und einstimmige Kommission anzutreten. Aber Churchill hat einmal gesagt: Nur wer aufgibt, hat verloren!

Nach eingehender Prüfung dieser Motion bin ich voll überzeugt, dass die ursprüngliche Motion der SGK-NR die bessere Variante ist, Herr Bundesrat. Herr Schwaller hat ja zugegeben, dass die Formulierung so, wie sie jetzt vorliegt, nicht optimal ist. Ich hätte gerne - das muss ich Ihnen sagen, und der ursprüngliche Antrag lautete auch so - die Formulierung der SGK-SR abgeändert. Aber Artikel 121 Absatz 4 ParlG verbietet das einem einzelnen Ratsmitglied; das müsste man einmal in der SPK anschauen. Nur der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit können eine Abänderung einer Motion beantragen. Wir haben uns da Fesseln angelegt, sodass mir eben nichts anderes übrigbleibt, als jetzt die Version des Nationalrates zu unterstützen. Das ist die Ausgangslage.

Ich muss Ihnen aber sagen, Herr Kommissionssprecher, Kollega Schwaller: Wenn ich die ursprüngliche parlamentarische Initiative Borer anschaue, die dann zur Motion geführt hat, dann sehe ich natürlich, dass das, was hier jetzt vorliegt, etwa zu hundert Prozent in die andere Richtung geht. Es ist schon fragwürdig, wenn eine Motion, die aus einer parlamentarischen Initiative hervorgegangen ist, schlussendlich in eine völlig andere Richtung geht.

Offensichtlich, das geht auch aus Gesprächen mit einzelnen Mitgliedern der SGK hervor, teilt die Kommission grundsätzlich die Auffassung des Nationalrates. Sie ist ebenfalls der Ansicht, dass das Heilmittelgesetz, soweit es die Abgabe von Arzneimitteln regelt, in der heutigen Form, Herr Bundesrat, mangelhaft ist. Das ist, glaube ich, unbestritten, insbesondere, weil auch die Kommission die Selbstmedikation vereinfachen und das Potenzial an Fachkompetenz bei Apothekern und Drogisten besser ausschöpfen will. Allerdings will nun die SGK alle drei Listen, in welche nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel eingeteilt werden, liberaler regeln; insbesondere soll die Abgabekategorie C statt aufgehoben erweitert werden. Das ist, glaube ich, der zentrale Punkt; da scheiden sich die Geister, das ist der Nukleus dieser Motion.

Eine Erweiterung aller drei Listen, Herr Kommissionssprecher, ist nicht nachvollziehbar. Aus dem Antrag der Kommission geht auch nicht hervor, wie dies in der Praxis in etwa umgesetzt werden könnte. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie gesagt haben, die Formulierung unserer SGK sei auch nicht überzeugend. Die Version des Nationalrates formuliert mit der Erweiterung der Liste D einen klaren Auftrag, das ist der Unterschied. Er kann aber nur umgesetzt werden, wenn die Liste C aufgehoben und nicht ebenfalls erweitert wird. Das wichtigste Argument bei der Medikamentenabgabe, da bin ich mit Herrn Schwaller einig, ist für mich natürlich die Sicherheit. Diese gefährden wir mit der Aufhebung der Liste C definitiv nicht, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Die hohen Ansprüche an die Behandlungssicherheit werden mit der Aufhebung der Liste C nicht gesenkt. Vielmehr wird der Erfahrung und der unter den gestiegenen Anforderungen laufend angepassten Ausbildung der Drogistinnen und Drogisten Rechnung getragen. Sie garantieren heute die für die Abgabe aller Arzneimittel der Selbstmedikation nötige Fachkompetenz - das ist unbestritten, das ist das Zentrale. Diesbezüglich immer wieder geäusserte Bedenken basieren auf Befürchtungen, die sich in der langen Erfahrungszeit nie bestätigt haben.

2. Die Erfahrung zeigt, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Es gibt heute noch vier Kantone, in welchen Drogisten Artikel der Liste C abgeben können, nämlich Solothurn, Glarus und die beiden Appenzell. Bis vor zwei Jahren wurden aber noch in zahlreichen Kantonen mehr oder weniger Artikel der Liste C abgegeben, und niemals - ich sage dies hier ganz deutlich: niemals - wurden negative Vorkommnisse gemeldet, wie sie jetzt auch vorhin wieder angedeutet wurden. Es ist zu keinen negativen Vorkommnissen gekommen; dies hat der Kantonsapotheker des Kantons Solothurn auf eine offizielle Anfrage aus dem Parlament auch schriftlich bestätigt. Gleiche Auskünfte haben auch die Gesundheitsbehörden der beiden Appenzeller Kantone und des Kantons Glarus erteilt.

3. Die Drogisten verfügen über eine ausgezeichnete, in Europa einmalige, achtjährige - Sie hören richtig: achtjährige - Ausbildung: vier Jahre Lehre, zwei Jahre Praktikum und zwei Jahre Vollzeitstudium an der höheren Fachschule. Die Ausbildung vermittelt auch Kenntnisse über die Arzneimittel der heutigen Liste C und befähigt die Drogisten zur sicheren Abgabe der Medikamente im rezeptfreien Bereich.

4. Sollte es tatsächlich Medikamente in der Liste C geben, welche potenziell gefährlich sind, hat das Heilmittelinstitut die Gelegenheit, diese für eine erleichterte Abgabe in die Liste B einzuteilen. Dies wird ja gemäss Ziffer 1 der Motion ermöglicht. Das ist unbestritten.

Wenn wir heute dem Antrag der SGK unseres Rates stattgeben, entsteht eine recht grosse Differenz zum Beschluss des Nationalrates. Es ist klar, wie es dann abläuft: Dann wird der Vorstoss im Nationalrat abgelehnt, und dann ist die Sache gestorben. Wir haben ja bei den Motionen nicht eine Differenzbereinigung wie bei anderen Geschäften. Damit hätte man weder für die Apotheken noch für die Drogerien, noch für eine erleichterte, sichere Selbstmedikation irgendetwas erreicht. Ich bitte Sie deshalb, der Motion des Nationalrates eine Chance zu geben, damit von den guten Erfahrungen, welche wir im Kanton Solothurn mit der Abgabe aller Arzneimittel der Selbstmedikation durch Drogisten machen, in der ganzen Schweiz profitiert werden kann. Denn denken Sie daran: Eine Person, die unter der fachlich korrekten Anleitung von Apothekern, Apothekerinnen, Drogisten, Drogistinnen eine korrekte Selbstmedikation macht, belastet weder Krankenkasse noch öffentliche Hand.

Ein weiteres Argument für die Abgabe der Medikamente auf der Liste C auch in Drogerien ist dasjenige der Versorgung. So gibt es vor allem in ländlichen Kantonen zahlreiche Gemeinden, die nur eine Drogerie, aber keine Apotheke haben. [PAGE 817] Die Aufhebung der Liste C ist also in diesem Sinne auch absolut konsumentenfreundlich.

Ich danke Ihnen, dass Sie sich für die vom Nationalrat angenommene Motion entscheiden.

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