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Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-02

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, die Minderheit zu unterstützen.

Sie sehen auf der Fahne die beiden Konzeptionen: Artikel 314 gemäss Ständerat, zweite Kolonne von links, und gemäss Mehrheit, zweite Kolonne von rechts. Die Mehrheit will, dass mit der Berufung neue Tatsachenbehauptungen usw. vorgebracht werden können. Berufung heisst zweite Instanz. Das heisst, dass eigentlich der ganze Prozess wie vor der ersten Instanz noch einmal geführt werden kann, plus neue Behauptungen und Beweisanträge. Der Ständerat hingegen möchte das erstens auf Tatsachen und Beweismittel einschränken, die ohne Verzug eingebracht werden und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht schon vorher, das heisst vor der ersten Instanz, hätten vorgebracht werden können. Zweitens will der Ständerat eine Klageänderung nur noch dann zulassen, wenn ein sachlicher Zusammenhang mit der alten, ursprünglichen Klage besteht, wenn die Gegenpartei zustimmt und - kumulativ - wenn sie auf neuen Tatsachen und Beweismitteln beruht.

Wir sind mit dem Ständerat, der darüber keine Debatte geführt und auch keine Abstimmung durchgeführt hat, der Meinung, dass man nicht mehr in der Berufung, das heisst in der zweiten Instanz, den ganzen Prozess wiederholen können soll, erstens im Interesse der Verfahrensdisziplin - man soll die Beweismittel, Tatsachenbehauptungen usw. in erster Instanz vorbringen und einlegen - und zweitens natürlich vor dem Hintergrund des immer vorgebrachten und in gewissem Mass auch immer berechtigten Anliegens der Verfahrensbeschleunigung.

Wir bitten Sie deshalb, angesichts dieser ganz klaren Gegensätze - Ständerat: Verfahrensbeschleunigung, Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen: mögliche Wiederholung des gesamten Prozesses vor der zweiten Instanz - hier dem Ständerat zu folgen, der, wie gesagt, einstimmig und ohne Diskussion diese Konzeption unterstützt.