Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-02
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Es gibt grundsätzlich zwei Verfahren - das raschere, summarische Verfahren und das ordentliche Verfahren. Uns scheint die Unterscheidung gemäss Ständerat - der einstimmig beschlossen hat - und Bundesrat, also die Unterscheidung nach der Liquidität der Sach- und Rechtslage, sachgerechter zu sein. Selbstverständlich ist auch für uns die Schnelligkeit des Verfahrens ein wichtiges Postulat. Im Mittelpunkt der Beurteilung einer offenen Rechtsfrage steht aber nicht die Schnelligkeit, sondern das richtige, sachgerechte Urteil. Unter diesen Aspekten scheint uns die Differenzierung nach der Liquidität geeigneter als die Unterscheidung zwischen ordentlicher und ausserordentlicher Kündigung.
Wir bitten Sie deshalb, den Antrag der Mehrheit - gemäss Beschluss des Ständerates bzw. gemäss Entwurf des Bundesrates - zu unterstützen. Unsere Empfehlung gilt auch für Artikel 246 Buchstabe b auf Seite 12 der Fahne, bei welchem ich den Antrag der Kommissionsmehrheit nicht mehr mündlich vertreten werde. Ich bitte Sie also, bei beiden Bestimmungen dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.