Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-02
Wortprotokoll
Ich bin nicht Historikerin, ich bin nur Juristin und beurteile diese Frage aus der Optik der Juristerei. Ich sage Ihnen: Unterstützen Sie diesen Entwurf der Kommission für Rechtsfragen. Er ist rechtlich richtig, er ist unter demokratischen Gesichtspunkten richtig, und er ist auch unter freiheitlichen Gesichtspunkten richtig. Der Bundesrat stimmt diesem Gesetzentwurf zu, der vorsieht, dass Personen, die sich auf der republikanischen Seite im Spanischen Bürgerkrieg engagiert haben, rehabilitiert werden sollen.
Was sind unsere Überlegungen? Es ist nicht an uns, über die verhängten Sanktionen zu urteilen. Die damaligen Gerichte und Verwaltungsbehörden haben - daran ist nicht zu zweifeln - rechtmässig gehandelt. Sie stehen denn auch hier in keiner Art und Weise in der Kritik. Indessen teilt der Bundesrat die Ansicht der Kommissionsmehrheit, wonach der damalige Kampf für Demokratie und Freiheit - und das war ein Kampf für Demokratie und Freiheit - in Berücksichtigung unserer heutigen demokratischen Grundauffassung und auch des geschichtlichen Verständnisses jener Zeit Anerkennung verdient.
Der Bundesrat hält diese Vorlage für verhältnismässig. Die Rehabilitierung erfolgt unmittelbar auf das Inkrafttreten des Gesetzes - in generell-abstrakter Form. Gesuche für eine individuell-konkrete Rehabilitierung, wie sie das Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus vom 20. Juni 2003 vorsieht, sind nicht vorgesehen. Damit lässt sich die Rehabilitierung auch rasch und ohne grossen Aufwand umsetzen. Wie Sie wissen, leben noch sechs Personen von diesen ehemaligen Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg. Es werden - wie schon gemäss dem erwähnten Gesetz vom 20. Juni 2003 - keine finanziellen Entschädigungen entrichtet.
Der Bundesrat ist wie die Kommission der Ansicht, dass auf einen Einbezug der Unterstützerinnen und Unterstützer der französischen Résistance verzichtet werden sollte; dies ebenfalls mit der Begründung, wie sie der Sprecher der Kommission bereits dargestellt hat. Es besteht hier ein unterschiedlicher Stand in der geschichtlichen Forschung, und dem soll auch bei diesem Antrag Rechnung getragen werden.