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Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-02

Wortprotokoll

Nationalrat und Ständerat haben den Deza- und Seco-Krediten ja bereits zugestimmt. Es gibt jetzt eine Differenz zum Ständerat, die darin besteht, dass der Ständerat fordert, die Zielquote für die Entwicklungszusammenarbeit bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Dies soll nicht direkt geschehen, sondern mit einer zusätzlichen Botschaft und mit einem zusätzlichen Rahmenkredit. In der Botschaft soll aufgezeigt werden, wie die beiden Motionen 06.3666 und 06.3667 vollständig umgesetzt wurden und wie der thematische und geografische Einsatz der zusätzlichen Mittel bestimmt werden soll.

Der Ständerat hat diesen Entscheid mit 24 zu 14 Stimmen getroffen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, dem Ständerat zu folgen. Sie tut dies in Konsequenz ihrer bisherigen Entscheide: Sie hat dem Rat bereits in der letzten Sommersession einen Antrag mit derselben Zielsetzung gestellt, der von ihm damals ganz knapp abgelehnt worden ist.

Ich möchte zu Beginn anmerken, dass es in der Fahne zum Geschäft 08.028 - das ist der Rahmenkredit zugunsten des Seco - einen kleinen redaktionellen Fehler hat. Es sollte dort in Absatz 4 von Artikel 1 nicht "den Anteil der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfen" heissen, sondern "den Anteil der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen", wie dies der Bezeichnung des Rahmenkredites zugunsten des Seco entspricht. Dieser Fehler, der sich bereits in der Behandlung durch den Ständerat in die Fahne eingeschlichen hat, ist rein redaktioneller Natur und hat keinerlei materiellen Einfluss. Ich schlage Ihnen vor, diesen Absatz bei einer allfälligen Annahme dieser Bestimmung, wenn wir also auf die Position des Ständerates einschwenken würden, in der korrigierten beziehungsweise korrekten Form in den Beschluss zu übernehmen.

Für die internationale Staatengemeinschaft ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit, die gemachte Zusage, die weltweite Armut bis 2015 auf die Hälfte zu reduzieren, einzuhalten. Beispielhaft sind hier die nordischen Staaten Schweden, Norwegen, Dänemark, auch Luxemburg und Holland; sie alle überschreiten seit einigen Jahren das von den Vereinten Nationen festgelegte Ziel von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Auch das Abkommen von Barcelona der Europäischen Union aus dem Jahre 2003 sieht einen Stufenplan vor. Dieser umfasst bis 2010 das Anheben des Anteils des Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungszusammenarbeit auf 0,56 Prozent und bis 2015 auf 0,7 Prozent.

An der Doha-Konferenz der Uno, die heute zu Ende geht, wurden all diese Ziele bestätigt. Insbesondere hat sich der Vertreter der Europäischen Union, José Manuel Barroso, dezidiert zu diesen Zielen bekannt. Auch die Schweiz hat wiederholt die Erklärung abgegeben, dass sie ihre Anstrengungen zugunsten mehr öffentlicher Entwicklungszusammenarbeit verstärken will. Anlässlich des Millennium-plus-5-Gipfels von 2005 erklärte der damalige Bundespräsident, dass die Schweiz plane, bis 2008 den Prozentsatz zugunsten der APD zu erhöhen, um ihren Beitrag an die internationalen Anstrengungen auf diesem Gebiet zu vergrössern.

2008 ist jetzt: Wir stehen hier im Wort, es sind konkrete Zusagen seitens der Schweiz gemacht worden. Wenn Sie sehen, dass wir im Jahr 2007 nur 0,37 Prozent ausgegeben haben und der Bundesrat uns mit den beiden Rahmenkrediten vorschlägt, das Ziel auf 0,4 Prozent zu erhöhen, dann sehen Sie auch, dass die Schweiz ihr Versprechen nicht hält, dass sie im internationalen Vergleich immer mehr nach hinten rutscht. Hier will der Ständerat, hier will Ihre vorberatende Kommission Gegensteuer geben. Dies entspricht vollumfänglich der Zielsetzung von Artikel 54 der Bundesverfassung: Der Bund "trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen". Genau hierfür ist die Entwicklungszusammenarbeit da.

Etwas hat sich seit der letzten Beratung zu diesen Rahmenkrediten dramatisch verändert: der globale Kontext. Die internationale Finanzkrise hat weltweit grossen Schaden angerichtet; es ist klar, dass neben den Industrieländern insbesondere die Schwellen- und Entwicklungsländer einen sehr hohen Preis zahlen müssen. Uno-Generalsekretär Ban Ki-moon hat letzthin angemerkt, dass durch diese Finanzkrise die Millenniumsziele der Uno in weite Ferne rücken und dass die grosse Gefahr besteht, dass die Krise die in den [PAGE 1612] vergangenen Jahren erreichten Fortschritte in der Armutsbekämpfung rückgängig macht. Die Entwicklungsländer sind in diesen schweren Zeiten noch vermehrt auf staatliche Entwicklungshilfe angewiesen, weil die privaten Donationen zurückgehen; die Direktinvestitionen gehen ebenfalls zurück, gleich wie die Rücküberweisungen der Migranten.

Es braucht hier ein stärkeres Engagement. Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass die Schweiz ihre langjährige und bewährte humanitäre Tradition respektiert. Entwicklungsländer genau jetzt im Stich zu lassen kann nicht in unserem Interesse sein.

Die vorberatende Kommission hat zwischen der letzten und dieser Beratung dieses Geschäftes auch noch die Petition "0,7 Prozent - Gemeinsam gegen Armut" beraten. Diese Petition für eine Erhöhung der schweizerischen Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens stammt von 60 Schweizer Hilfswerken, Frauen- und Jugendorganisationen, Umweltverbänden, Kirchen und Gewerkschaften. Diese Petition haben über 200 000 Menschen in diesem Land unterschrieben. Die vorberatende Kommission hat sich für ein vereinfachtes Verfahren entschieden und hat diese Petition aufgrund ihres engen inhaltlichen Zusammenhangs mit den beiden Rahmenkrediten in Anwendung von Artikel 127 des Parlamentsgesetzes behandelt. Artikel 127 sieht vor, dass über eine Petition kein separater Beschluss gefasst werden muss, wenn das Anliegen einer Petition bei den Beratungen zu den Geschäften - hier zu den beiden Rahmenkrediten - aufgenommen werden kann; hier kann das Anliegen in einem vereinfachten Verfahren aufgenommen werden. Die APK trägt dem Petitionsanliegen insofern Rechnung, als sie den Anteil des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die Entwicklungszusammenarbeit erhöhen will; sie will ihn auf 0,5 Prozent erhöhen. Dies ist unseres Erachtens ein Kompromiss zwischen den Anträgen des Bundesrates und den Forderungen der Petenten. Nach unserer Ansicht würde so dem Kernanliegen der Petition Beachtung geschenkt. Ich weise Sie in diesem Zusammenhang auf ein Postulat hin, das Sie allerdings noch nicht beraten haben. Dabei hat die APK mit 9 zu 7 Stimmen entschieden, das Ziel von 0,7 Prozent des BNE bis 2015 anzustreben. Sie werden später über dieses Postulat befinden können.

Der Beschluss des Ständerates bewegt sich im Rahmen der finanzpolitischen Möglichkeiten des Bundes. Er berücksichtigt international gemachte Vereinbarungen, er anerkennt die Notwendigkeit zusätzlicher Mittel zur Erreichung der Millennium Development Goals, der Millenniumsentwicklungsziele. Sollten Sie dem zweiten Antrag, nämlich den Anteil der multilateralen Hilfe auf 40 Prozent zu beschränken und 60 Prozent in die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit fliessen zu lassen, heute ebenfalls zustimmen, würde es durch diese Aufstockung auch möglich, unsere wichtige Einsitznahme in den Exekutivorganen der Weltbank und in den Organisationen der Uno zu sichern. Das ist wichtig, so können wir weiterhin Einfluss auf die internationale Politik nehmen.

Ich glaube, es ist in diesem Hause anerkannt, dass die Deza die Reorganisation gut angegangen hat. Sie hat den ersten Teil der Reorganisation erfolgreich hinter sich gebracht und wird eine neue, einheitliche entwicklungspolitische Strategie wirksam umsetzen. Wir sollten jetzt die Bemühungen unterstützen und sowohl Qualität als auch Quantität unserer Entwicklungshilfe steigern. In Zeiten von globaler Unsicherheit hat die Schweiz ein besonderes Interesse daran, ein verlässlicher Partner zu sein und einen angemessenen Beitrag an die Lösung weltweiter Herausforderungen zu erbringen. Wir haben dies zur Stärkung des internationalen Finanzsystems getan, und wir sind ebenso gefordert, dies zur Stärkung der Entwicklungen der armen Länder zu machen.

Lassen Sie mich abschliessend festhalten, dass Sie mit dem heutigen Beschluss keine Gelder sprechen. Mit dem heutigen Beschluss lösen Sie eine Zusatzbotschaft aus. In dieser Zusatzbotschaft wird zum einen dargelegt werden müssen, wie die Deza und wie das Seco ihre Reorganisationsbemühungen erfolgreich umgesetzt haben, und es wird zum anderen darin stehen, wie die zusätzlichen Mittel verwendet werden. Wenn Sie heute zustimmen, dann vergeben Sie sich überhaupt nichts, aber Sie machen das Tor auf, Sie geben die Möglichkeit, dass wir uns ein bisschen stärker für eine gerechtere Welt engagieren.