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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-08

Wortprotokoll

Seit dem 1. Januar dieses Jahres beträgt die Entschädigung für den Vollzug der Schwerverkehrsabgabe wieder 7 Prozent der LSVA-Bruttoeinnahmen. Der ursprüngliche Satz von 4 Prozent wurde vorübergehend, wie vom Fragesteller richtig dargestellt, erhöht, und zwar im Auftrag der Abteilung Ausgabenpolitik der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Die Begründung dazu, zunächst zur Erhöhung auf 7 Prozent ab 2003: Mit 4 Prozent waren die Ausgaben für die Erhebung der LSVA damals eben nicht gedeckt. Wir hatten Einnahmen von je rund 700 Millionen Franken in den Jahren 2003 und 2004. Zur Erhöhung auf 8,2 Prozent ab dem Jahr 2005: Die Anfangsinvestitionen, die vor der Einführung der LSVA zum Aufbau dieses komplexen Gesamtsystems getätigt worden waren, mussten ebenfalls gedeckt werden, und das geschah mit einem Verpflichtungskredit von 300 Millionen Franken. Diese [PAGE 1697] Anfangsinvestitionen werden jetzt aber bald gedeckt sein, sodass dann nur noch die Betriebskosten und die Kosten für allenfalls kommende Investitionen zu decken sein werden; wir denken dabei vor allem an ein neues Erfassungsgerät und an einen Ersatz der Funkbaken an der Grenze. Die Herabsetzung des Satzes auf 5 bis 6 Prozent muss deshalb geprüft werden.

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