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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-08

Wortprotokoll

Nein, niemals; sie dauert ohnehin nur eine kurze Zeit. Es kommt noch darauf an, wann der neue Direktor sein Amt effektiv antreten kann - vielleicht hat er auch irgendwelche Kündigungsfristen, weil er anderswo arbeitet. Aber die Stellvertretung ist in allen Ämtern stets garantiert. Zudem gibt es oberhalb des Amtes auch noch das UVEK mit seinem Vorsteher, der gerade auch in diesen Verhandlungen selbst tätig ist.

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