Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-12-08
Wortprotokoll
Die Schweiz hat letzte Woche, am 3. Dezember 2008, die Konvention über Streumunition unterzeichnet. Dieses Abkommen, das den Einsatz von Streumunition verbietet, verpflichtet auch die Schweiz, ihre Bestände an solcher Munition innert acht Jahren ab Inkrafttreten des Übereinkommens zu vernichten. Der Gesamtbestand dieser Munition ist gemäss den heute geltenden gesetzlichen Vorschriften geheim und kann zurzeit und mindestens bis zum Zeitpunkt der Ratifikation des Abkommens nicht publik gemacht werden. Erst dann wird sich der Rechtszustand auch für den Erhalt dieser Munition ändern. Mit dem Beitritt zur Konvention über Streumunition muss der Bundesrat dem Parlament im kommenden Jahr eine entsprechende Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens unterbreiten. Parallel dazu werden noch verschiedene Fragen und Einzelheiten der Entsorgung geklärt und geregelt werden müssen.
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