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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-08

Wortprotokoll

Die Bundesversammlung hat die alleinige Kompetenz, über Form und Inhalt von Bundesbeschlüssen zu entscheiden. Sie hat entgegen dem Vorschlag des Bundesrates den Beschluss, das Freizügigkeitsabkommen weiterzuführen, und jenen, das Protokoll über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien zu genehmigen, in einem Bundesbeschluss vereinigt. Gegen diesen Bundesbeschluss wurde das Referendum ergriffen. Über dieses Referendum stimmen die Schweizerinnen und Schweizer am 8. Februar 2009 ab. Falls das Referendum am 8. Februar 2009 angenommen würde, würde dieser Bundesbeschluss dahinfallen. Dies entspräche einem verbindlichen Auftrag an den Bundesrat, der EU den Willen der Schweiz zu notifizieren, das Abkommen nicht weiterführen zu wollen. Diese Notifizierung des Willens der Schweiz, das Freizügigkeitsabkommen nicht weiterführen zu wollen, muss vor dem 31. Mai 2009 erfolgen. Das Abkommen wurde für eine anfängliche Dauer von sieben Jahren abgeschlossen. Es verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern der anderen Vertragspartei vor Ablauf der Geltungsdauer nichts Gegenteiliges notifiziert wurde.