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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-08

Wortprotokoll

Das Astra wendet bei der Vergabe von Bauaufträgen zwingend das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen an. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass bei der Vergabe eines grossen Auftrages fair vorgegangen wird. Grundsätzlich sollen alle Anbieter die gleichen Chancen haben. Die Eignungskriterien des Astra sind vom jeweiligen Projekt abhängig. Grundsätzlich stellen sie sicher, dass die Anbieter dem Auftrag auch gewachsen sind, das heisst, dass sie die nötige finanzielle, wirtschaftliche und auch technische Leistungsfähigkeit haben. Mit zunehmender Komplexität des Bauvorhabens erhöhen sich die Anforderungen an die Anbieter. Die kleineren und mittleren Unternehmungen haben es schwerer, die Eignungskriterien zu erfüllen, weil die Aufträge eben sehr gross und komplex sind und den kleinen Anbietern die entsprechende Erfahrung zum Teil fehlt. Das Astra ist sich der Verantwortung durchaus bewusst, die es als grösster Beschaffer des Bundes hat. Deshalb hat das Astra die nötigen internen Kontrollinstrumente geschaffen. Das Finanzinspektorat macht beispielsweise regelmässige Audits in den Filialen des Astra. Das Amt erstattet dem Departement zudem halbjährlich in Form eines Reportings Bericht über diese Investitionsgeschäfte.