Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-14
Wortprotokoll
Der Umgang mit der eigenen Geschichte ist ein wichtiger Bestandteil der eigenen Kultur und der Politik. Dabei wird sich jede Generation ein eigenes Bild der Geschichte machen. Was unsere Geschichte während des Zweiten Weltkrieges betrifft, so hat im vergangenen Dezember die Unabhängige Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg den Flüchtlingsbericht präsentiert. Dieser Bericht enthält unter anderem Beispiele von Fluchthilfe durch Schweizerinnen und Schweizer, die deswegen strafrechtlich verurteilt wurden.
Es ist unbestritten, dass uns die Geschichte heute im Rückblick eine andere Sichtweise der Vorkommnisse im Zweiten Weltkrieg vor Augen hält. Die Handlungen der Fluchthelfer von damals erachten wir heute als menschlich korrekt, als richtig und aus einer humanitären Verpflichtung heraus nachvollziehbar. Dass zahlreiche Fluchthelfer strafrechtlich für ihre Handlungsweise belangt wurden, stimmt mit unserem heutigen Rechtsempfinden nicht überein und wird von vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern als ungerecht erachtet. Von den Fluchthelfern ist bis heute einzig Paul Grüninger, ehemaliger Polizeikommandant von St. Gallen, rehabilitiert worden.
Die Parlamentarische Initiative Rechsteiner Paul möchte nun, dass auch die anderen Strafurteile gegen Fluchthelfer zugunsten der Opfer des Naziregimes und des Faschismus aufgehoben werden. Die Praxis hat gezeigt, dass Verfahren an den Gerichten ausserordentlich aufwendig sind und die Nachfahren der Flüchtlingshelfer mit grossen beweisrechtlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Die Idee der Initiative, eine Rehabilitation auf Bundesebene durch einen Bundesbeschluss anzustreben, hat daher in der Kommission für Rechtsfragen die Unterstützung der Mehrheit gefunden. Sie beantragt Ihnen mit 11 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative Folge zu geben.
Dabei ist es der Mehrheit bewusst, dass die Umsetzung der Initiative zuerst noch im Detail diskutiert werden muss. Der Weg zu einer Rehabilitation ist noch unklar, entsprechend aber auch offen. Insbesondere will die Kommission auch die damaligen Strafverfolgungs- und Justizbehörden nicht brüskieren; sie haben nach Treu und Glauben und in Befolgung der damaligen Gesetzgebung gehandelt.
Diese Fragen - das Abwägen der Vor- und Nachteile der Rehabilitation - sind näher zu prüfen, womit der Initiant einverstanden ist. Namens der Kommissionsmehrheit ist auch festzuhalten, dass für sie bei der Umsetzung der Initiative die Flüchtlingshelfer im Vordergrund stehen, nicht die Kämpfer der Résistance und des Spanischen Bürgerkrieges. Hier liegen die Dinge anders. Es hat bei diesen Fällen in der Zwischenzeit weder eine Verschiebung der Werte noch eine Rechtsentwicklung stattgefunden. Es ist auch heute nicht erlaubt, in fremde Kriegsdienste zu treten.
Die Kommission ist daher skeptisch, ob dieser Teil der Initiative weiterzuverfolgen ist. Wenn wir der Initiative Folge geben, vergeben wir uns hier aber nichts. Wir können Wege und Möglichkeiten der Rehabilitation der Flüchtlingshelfer in einem zweiten Umgang eingehend prüfen und rechtsgenüglich darlegen.