Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2008-12-08
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-08
Wortprotokoll
Die Änderung, die ich beantrage, betrifft natürlich nicht nur den Titel. Der Titel bringt nur das Entscheidende zum Ausdruck. Es geht um einen Antrag, der die Vorlage im Dringlichkeitsverfahren von der Sicherung des Einlegerschutzes auf die Stützung der Konjunktur ausweiten soll, und zwar soweit das rasch möglich ist, genauso wie beim Einlegerschutz. Beim Einlegerschutz wird ja jetzt das Dringlichkeitsverfahren angewandt. Dieses hätte man auch für den Kredit anwenden können. Aber es sorgt jetzt dafür, dass der Einlegerschutz auf 100 000 Franken erhöht wird und für die Guthaben bei der Säule 3a in der beruflichen Vorsorge eine Sicherung eingeführt wird. Das alles ist unbestritten, hat auch gewisse sichernde und konjunkturelle Effekte, weil die Leute dann tendenziell eher bereit sind, ihr Geld wieder bei Banken anzulegen. Insofern hat das eine positive Wirkung. Es reicht aber für konjunkturelle Massnahmen nicht aus. Zur Stützung der Konjunktur bei der sich abzeichnenden und beginnenden Krise, die in höchstem Masse arbeitsplatzrelevant wird, braucht es auch Massnahmen zur Stützung der Kaufkraft.
Die FDP-Fraktion hat uns zur Stützung der Kaufkraft eine dringliche Vorlage zum Ausgleich der kalten Progression in der Grössenordnung von rund 600 Millionen Franken vorgeschlagen. Diese Vorlage ist nicht zu realisieren. Sie hätte materiell natürlich eher die höheren Einkommen begünstigt, weil die Steuerprogression in allererster Linie höhere Einkommen betrifft. Aber die FDP-Fraktion selber hat ihr Steuerpaket zum Ausgleich der kalten Progression damit begründet, dass die Bevölkerung nun dringend Kaufkraft brauche.
So weit, so gut. Wenn man diese Überlegung teilt, dann muss und kann ein Weg gefunden werden, wie Kaufkraft gefördert werden kann, und zwar dort, wo sie dringend benötigt wird: bei den Familien. Diese haben durch das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen einen bundesrechtlich garantierten Anspruch auf eine minimale Höhe der Kinderzulagen. Der Umstand, dass diese Kinderzulagen nun bundesrechtlich garantiert sind, macht es möglich, dass der Bundesgesetzgeber schnell, unbürokratisch und wirksam die Kaufkraft für Haushalte mit Kindern steigern kann, indem die Kinderzulagen auf Beginn des kommenden Jahres erhöht werden.
Der Vorschlag, den ich Ihnen mache, bewegt sich wie der Vorschlag der FDP-Fraktion für die Stützung der Kaufkraft durch den Ausgleich der kalten Progression in der Grössenordnung von 600 Millionen Franken. Die Massnahme wird aber unmittelbar für alle Familien wirksam, indem die Kinderzulage auf 250 und die Ausbildungszulage auf 300 Franken erhöht wird. Damit würde über alle Kantone die Höhe der Kinderzulagen erreicht, die heute erst in einigen wenigen Kantonen realisiert ist: Wallis und Zug sind solche Kantone, und dann gibt es weitere Kantone wie Nidwalden, Freiburg und Bern, die nicht mehr weit davon weg sind. Es ist aber eine wirksame Massnahme zur Steigerung der Kaufkraft bei denjenigen, die dringend darauf angewiesen sind, die sie dringend brauchen können, nämlich die Familien. Es ist ein Anliegen, das auch CVP-kompatibel sein müsste, weil ja die CVP sich als Familienpartei versteht. Die Erhöhung der Kinderzulagen trifft das Milieu, das sie vertritt - in diesem Sinne eine probate Möglichkeit, hier etwas dazu beizutragen, dass die Binnenkonjunktur dort, wo wir Einfluss nehmen können, unmittelbar gestützt wird.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.