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Heim Alex · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-14

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich an ihren Sitzungen vom 15. August und 5. September 2000 eingehend über die Parlamentarische Initiative Theiler unterhalten. Zusätzlich hörte die Kommission am 5. September - also bereits in der ersten Phase - die Swisscom und andere Anbieter an.

Die Parlamentarische Initiative Theiler sieht vor, Artikel 11 Absatz 1 des Fernmeldegesetzes (FMG) in dem Sinne zu ergänzen, dass die privaten Anbieter nach den Grundsätzen einer kostenorientierten Preisgestaltung auf nicht diskriminierende Weise Zugang zur letzten Meile bekommen müssen. Dieser Zugang muss für die gesamte Infrastruktur - also Fernmeldeanlagen, Gebäude, Grundstück und Teilnehmeranschlussleitung - gewährt werden.

Eine lange Diskussion wurde in der Kommission darüber geführt, ob eine Ergänzung von Artikel 11 FMG überhaupt nötig sei oder ob der Artikel die Entbündelung nicht schon heute zulasse. Darüber können wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier direkt nicht selbst entscheiden; das wird wohl das Bundesgericht tun, denn ein Privatanbieter hat diesbezüglich Klage eingereicht.

Die Mehrheit der Kommission wollte hier ein klares Zeichen für das Bundesgericht in Richtung Entbündelung geben. Damit sind die Gegner der Initiative natürlich nicht einverstanden; es gehe überhaupt nicht darum, ein Signal zu setzen: Entweder brauche es für die Entbündelung eine neue Rechtsgrundlage - dann müssten wir als Gesetzgeber diese schaffen - oder es brauche keine neue Rechtsgrundlage und dann sei der Initiative keine Folge zu geben.

Eine wichtige Frage war auch, ob die Grundversorgung und die Versorgung der Randgebiete nach der Entbündelung noch gewährleistet seien. Die Gegner der Initiative bezweifeln das sehr. Allerdings werden mit der Initiative die Artikel 16 und 17 FMG, welche den Umfang der Grundversorgung regeln, nicht tangiert, und der Bundesrat ist vom Parlament beauftragt, die Grundversorgung periodisch den ökonomischen und gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Gegenwärtig wird geprüft, was in einen vernünftigen Grundversorgungskatalog aufgenommen werden muss.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Preisentwicklung seit der Privatisierung auf dem Gebiet der Telekommunikation. Seit der Liberalisierung sind die Preise auf dem Festnetz im Fernverkehr gesunken. Mit der Senkung der Preise auf dem Festnetz hat die Swisscom den Trend zur Entbündelung der letzten Meile selbst auch noch angeheizt. Denn mit der Senkung der Preise auf dem Festnetz sind die Margen für die Swisscom und die anderen Anbieter sehr klein geworden. Darum ist der Kampf um die letzte Meile so gross, denn die Swisscom lässt sich diese sichere Einnahme verständlicherweise nur ungern entgehen. Für die privaten Anbieter wäre es andererseits wichtig, auch andere Dienstleistungen anbieten zu können, weil es im Festnetz nicht mehr viel zu verdienen gibt.

Die Meinung, die Entbündelung der letzten Meile sei eine materielle Enteignung, wird von der Mehrheit der Kommission nicht geteilt, denn die Swisscom bleibe nach wie vor Eigentümerin ihres Netzes. Es geht hier nur um die Frage, zu welchen Bedingungen sie anderen den Zugang auf ihr Netz gewähren muss. Dafür wird sie einen kostendeckenden Preis mit einem vernünftigen Gewinn verlangen können.

Der Mehrheit der Kommission war klar, dass die Problematik der Entbündelung wohl bis zum Bundesgericht weitergezogen wird. Die Auslegung des Gesetzes sollte aber nicht dem Bundesgericht überlassen werden, weil es damit zum Gesetzgeber gemacht würde. Aus der gegebenen Unsicherheit heraus müssen wir als Gesetzgeber eben Klarheit schaffen - so die Meinung der Kommissionsmehrheit - und der Änderung von Artikel 11 zustimmen.

Wir befinden uns in der ersten Phase der Behandlung der Parlamentarischen Initiative. Die genaue Ausgestaltung, welche zu Recht noch einmal grosse Diskussionen auslösen wird, erfolgt erst in der zweiten Phase.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Parlamentarischen Initiative Theiler Folge zu geben.

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