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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-09

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, am ursprünglichen Entscheid des Nationalrates festzuhalten und der Minderheit zu folgen.

Man hat sich ja bei Auslandeinsätzen vor nicht allzu langer Zeit mittels Volksentscheid überdeutlich für die Freiwilligkeit ausgesprochen. Angehörige der Armee können nicht gezwungen werden, Dienstleistungen im Ausland zu absolvieren, so die damals gemachte Aussage. Mit der Fassung gemäss Entwurf des Bundesrates rückt man nun von diesem Grundsatz ab. Der Bundesrat sagt in seiner Begründung, es bestehe ein sicherheitspolitisches Interesse, dass die Armee über eine möglichst breite Palette an Berufspersonal verfüge, das die Einsatzerfahrungen in seine Tätigkeit einfliessen lassen und damit den Erfahrungstransfer in die eigene Organisation sicherstellen könne. Das widerspricht nicht nur dem bei der Abstimmung über Auslandeinsätze gemachten Versprechen, es dürfte auch die Rekrutierung von militärischem Personal erschweren. Wenn beklagt wird, dass man Mühe habe, Instruktionspersonal für die Armee zu bekommen, wie das zurzeit der Fall ist, sollte man nicht noch generell die Anstellungsbedingungen verschärfen; die vorbehaltlose Verpflichtung, im Ausland Dienstleistungen zu absolvieren, dürfte diesbezüglich sicher keine Verbesserung bringen. Dem Geist der internationalen Kooperation im Bereich der Armee wird aber offensichtlich alles andere untergeordnet. Man geht sogar das Risiko ein, die heute bestehenden Schwierigkeiten bei der Anstellung von Berufsmilitärs noch zu verschärfen.

Das Gleiche gilt auch für die zivilen Anstellungen gemäss Personalgesetz, das im Anhang dieser Vorlage auch noch zur Sprache kommt. Auch dort will man die Leute, die unter dem "V" des VBS im zivilen Bereich beruflich angestellt sind, verpflichten, ihre Arbeitsleistungen bei Bedarf im Ausland zu vollbringen.

Wir lehnen die beiden Mehrheitsanträge ab, also den Antrag der Mehrheit zu Artikel 47 Absatz 4 - gemäss Ständerat bzw. Bundesrat - und den Antrag der Mehrheit zur Änderung von Artikel 24 Absatz 3 des Bundespersonalgesetzes.

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.