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Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-12-09

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen, und verweise darauf, dass man effektiv in der Kommission einen Kompromissvorschlag erarbeitet hat, der, wie ich meine, allen Bedürfnissen gerecht wird.

Nach der Diskussion muss ich vorweg einige Falschaussagen oder Missverständnisse aus dem Weg räumen. Wenn immer wieder von Auslandeinsätzen gesprochen wird, erlaube ich mir den Hinweis, dass es um Ausbildungsdienste geht und nicht um Einsätze. Was Einsätze anbelangt, gilt das Freiwilligkeitsprinzip nach wie vor, wie es in Artikel 66 beschrieben wird.

Vorhin wurde gesagt, dass die Ausbildung immer wieder mit Nato-Staaten erfolge und dass das den Vorstellungen der Neutralität widerspreche. Ich erlaube mir den Hinweis, dass diese Einsätze in aller Regel allein mit Schweizer Truppen erfolgen werden und gar keine ausländischen Partner mit auf dem Übungsfeld sind, denn es geht darum, die eigenen Truppen in der Bewegung, in der freien Führung zu schulen. Es ist eine falsche Vorstellung, wenn man davon ausgeht, dass diese Schulung übungshalber immer gegen irgendeinen anderen Staat durchgeführt wird.

Zum Kampf der verbundenen Waffen: Herr Borer, die Schweiz steht vor dieser Herausforderung. Genauso, wie wir vor einigen Jahren vor der Herausforderung gestanden sind, die Minenkonventionen zu unterzeichnen, stehen wir jetzt vor der Herausforderung, die ältere Artilleriemunition, die eine grosse Zahl von Blindgängern hinterlässt, ebenfalls abzurüsten. Das Parlament wird dazu Stellung nehmen können. Von diesem Abkommen ist nicht die gesamte Munition betroffen, aber ein Teil dieser Munition unterliegt effektiv diesem Abkommen. Wir gehen davon aus, dass - ähnlich wie bei den Minenabkommen - der Grossteil der Staaten der Welt dieses Abkommen unterzeichnen wird und es, einzelne Ausnahmen vorbehalten, insbesondere auch für die Schweiz ein Muss ist, hier mitzumachen, sind wir doch als Depositarstaat der Genfer Konventionen in diesem Bereich speziell gefordert.

Nun ein Letztes noch vorweg: Die übliche Dispensationspraxis, die für jeden WK gilt, gilt auch für derartige Wiederholungskurse. Die Dispensationspraxis gibt kein absolutes Dispensationsrecht, das ist auch jetzt nicht der Fall, weil Spezialisten, die unabdingbar sind, damit der Tagesablauf und der Übungserfolg überhaupt garantiert werden können, anderen Vorschriften unterliegen als jenen, die dort gelten, wo eine grosse Masse gleichqualifizierter Leute im Einsatz steht. Aber jetzt soll dann, wenn der Übungserfolg in der Schweiz nicht erreicht werden kann, ein derartiger WK durchgeführt werden können. Es geht um eine WK-Dauer, es wird eine absolute Ausnahme sein, und wir haben in der Botschaft auch beschrieben, wer oder welche Truppen überhaupt infrage kommen werden.

Ich bitte Sie also, hier dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.

Zu den Minderheitsanträgen: Die Minderheit I (Lang) will am geltenden Recht festhalten. Dazu habe ich mich jetzt gerade geäussert. Wenn wir gewisse Waffensysteme haben, die einen grossen Raum benötigen, um überhaupt beübt werden zu können, ist es unabdingbar, dass wir, um glaubwürdig zu sein, diese Räume auch zur Verfügung haben. Das ist leider im Inland kaum mehr oder nur in sehr eingeschränktem Mass der Fall.

Die Minderheit II (Allemann) will dieses Obligatorium auf Friedensförderungsdienste und auf die Erfüllung luftpolizeilicher Aufgaben beschränken. Friedensförderungsdienste sind auch im Antrag der Mehrheit eingeschlossen. Was die Luftpolizei anbelangt, bin ich nicht sicher, ob man darunter hüben und drüben das Gleiche versteht. Luftpolizeidienst ist das Abfangen, das Identifizieren und das Begleiten von Flugzeugen. Dazu allein brauchen wir eigentlich diese Räume nicht. Hingegen brauchen wir diese Räume im Ausland, sobald auch Luftkampf und Waffeneinsatz geübt werden, was über den rein klassischen Luftpolizeidienst hinausgehen könnte. Deshalb sind wir der Auffassung, dass das Hauptziel, der Friedensförderungsdienst, mit der Fassung der Mehrheit abgedeckt ist und dass der Begriff "Luftpolizei" Fragen aufwirft, die nicht geklärt sind. Auch aus diesem Grund ist der Antrag der Minderheit II abzulehnen.

Hauptgrund für den Mehrheitsantrag sind die fehlenden Übungsplätze in nötiger Grösse in der Schweiz. Deshalb bitte ich Sie, der Armee diese Übungsmöglichkeit nicht zu versagen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

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