Lexipedia

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-11

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage, ob man Ausnahmen bewilligen und wie man, wenn man sie bewilligt, damit umgehen soll. Es ist in der Tat so, wie Herr Fehr gesagt hat: Es geht um eine andere Art von gleich grosser Sicherheit. Das ist die Grundidee, die hinter dem Ganzen steckt. Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass die Ausnahmemöglichkeit erst in der letzten Phase in dieses Gesetz eingebaut wurde, gestützt auf Hinweise namentlich aus dem Bereich der Privatbanken. Sie haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass es schwierig wird, wenn wir diese Informationsschiene wählen.

In der Tat geht es hier um eine Interessenabwägung. Auf der einen Seite - das war im Ständerat die Idee, die dem zu Gevatter stand - geht es darum, den Umgang mit Risiken in allen möglichen Bereichen besser abschätzen zu können. Das hat mit Vertrauen zu tun, es hat mit Einlegerschutz zu tun, es hat mit Konsumentenschutz zu tun. Ich glaube, der Ständerat war hier in Sorge und hat gesagt: Wenn es Ausnahmen gibt, dann wollen wir wenigstens wissen, wo und wie diese Ausnahmen geregelt werden, damit wir nicht plötzlich wieder mit irgendwelchen Risiken konfrontiert sind. Das war die Vorsichtsidee. Auf der anderen Seite ist eine Abwägung in Richtung der Informationswahrheit vorzunehmen. Da gibt es erhebliche Bedenken. Herr Bischof hat sich zu diesem Bereich sehr treffend geäussert. Er hat klargemacht - der Bundesrat schliesst sich dieser Beurteilung an -, dass man anhand der in diesem Artikel geforderten Informationen keinesfalls den Zustand einer Bank beurteilen kann, weder Liquidität noch Interbankgeschäfte noch Bonitäten. Deshalb ist es eben eine Scheinsicherheit, die man hier fände. Sie könnte geradezu gefährlich sein.

Die Finma, d. h. das Aufsichtsorgan, hat ja die Verpflichtung, die Banken zu überwachen. Die Finma ist auch gehalten, Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen. Sie wird nicht zögern, in ihrem Rechenschaftsbericht jeweils auch Bericht über ihre Tätigkeit nach diesem Artikel zu erstatten. Sie wird dies aber nach einer Fasson tun, die adäquat ist und die der Informationswahrheit entspricht.

Ein letzter Punkt: Ich habe den Artikel in der Formulierung des Ständerates auch noch einmal unter redaktionellem Aspekt angeschaut, und ich finde, er ist auch redaktionell nicht gelungen; lesen Sie den Text noch einmal. Ich glaube, so kann er nicht in ein Gesetz eingefügt werden. Da müsste man der Redaktionskommission einen Auftrag erteilen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.