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Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-11

Wortprotokoll

Wir haben es von allen Fraktionen gehört: Das Anliegen per se ist unbestritten. Der Bundesrat hat ebenfalls erwähnt, dass er aufgrund des Vertrags den Druck hier weiterhin aufrechterhalten will, und die Debatte hat gerade gezeigt, dass der Rat einhellig dahintersteht.

Ich muss nun doch noch zwei, drei materielle Punkte erwähnen. Erstens wird die Dauer des Massnahmenpakets im neuen Antrag gegenüber dem Ständerat verändert. Bisher war es eine begrenzte Zeitdauer, neu ist die Zeitdauer offen. Das wäre eine materielle Verschärfung, wenn man davon ausginge, dass es nicht nur deklaratorisch wäre. Zweitens ist die Beschränkung auf Geschäftsleitung und Verwaltungsrat eigentlich eine unnötige und falsche Einschränkung, falls es sich nicht nur um eine deklaratorische Bestimmung handelt.

Der dritte Punkt ist der heikelste. Es wurde ein Wort geändert. Bisher stand "unverhältnismässig" drin. Da ging es klar um die moralische, die ethische Ebene der Rückforderungen. Da ist sich die Linke offensichtlich nicht einig, was sie ethisch-moralisch und was sie juristisch will. Herr Vischer hat klar gesagt, dass neu das Wort "ungerechtfertigt" drinsteht und dass es hier klar um einen juristischen Tatbestand geht. Genau dieser Tatbestand - das habe ich bereits eingangs gesagt - wurde von der UBS und der EBK unabhängig voneinander geklärt und als nicht umsetzbar bezeichnet. Das heisst, mit dieser materiellen Änderung bringen wir eine ganz neue Qualität in diese Bestimmung - wiederum, falls diese materiell wirksam und nicht nur deklaratorisch wäre. Ich gehe heute immer noch davon aus, dass es nur deklaratorisch sein kann. Der Vertrag ist unterschrieben, der Vertrag ist in diesem Sinn abgeschlossen, und es wird kaum möglich sein, nachträglich hier irgendwelche Wünsche anzubringen, die über das Deklaratorische hinausgehen. Trotzdem ist es heikel, wenn heute in letzter Minute quasi ein grundsätzlicher, juristisch neuer Begriff eingeführt wird. Wir haben vertragliche Massnahmen aufgrund von Artikel 2, und diese genügen. Sie sind sogar umfassender, weil damit das Feld für den Bundesrat eigentlich offen ist und er hier Entscheidungen fällen kann.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und nicht mit einer umstrittenen und populistisch gefärbten Idee hier nochmals eine Diskussion auszulösen und in Populismus zu verfallen.